Bildung

Verlässliche Kooperationszeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Beim Infotag „Bildungshaus 3-10“ haben sich in der Stuttgarter Liederhalle zum ersten Mal alle 194 Bildungshäuser aus dem Land zum Austausch über die weitere Entwicklung getroffen. Über 500 Vertreter von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Trägern sowie Experten der Verbände sprachen über ihre bisherigen Erfahrungen mit der Kooperation und informierten sich über die Ergebnisse der Begleitforschung zu den Bildungshäusern durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in Ulm. „Die Bildungshäuser haben mit hohem Engagement und großer Motivation eine intensive Kooperation vorangebracht“, lobte Staatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL. Darüber hinaus stellte er die Pläne des Kultusministeriums zum Einstieg in die verlässliche Kooperationszeit vor. „Mit dem flächendeckenden Einstieg in die verlässliche Kooperationszeit zwischen Kita und Grundschule kommen wir nun den jahrelangen berechtigten Wünschen nach. Von den Erfahrungen der Bildungshäuser profitieren dabei alle.“

Jede Grundschule im Land erhält im Schuljahr 2012/13 zunächst eine Deputatsstunde für die Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung, das entspricht insgesamt 87 Deputaten. Im Endausbau wird dann jede erste Klasse eine Kooperationsstunde erhalten. Die bisherigen Bildungshäuser bleiben bestehen. Die Finanzierung ist den Trägern vom Kultusministerium zunächst bis inklusive Schuljahr 2014/15 zugesichert worden.

Für den Einstieg in die Kooperationszeit für alle Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Land werden vorwiegend Mittel des Kompetenz- und Förderungskonzeptes „Schulreifes Kind“ eingesetzt. Ein Teil der benötigten Deputate wird realisiert, indem die Stunden für die Bildungshäuser leicht gekürzt werden. Die Grundschulen der 32 wissenschaftlich begleiteten Bildungshäuser erhalten in den Projektjahren 2013/14 und 2014/15 pro beteiligter Grundschulklasse beziehungsweise jahrgangsübergreifender Lerngruppe je zwei Deputatsstunden statt bisher noch drei, die anderen Bildungshäuser je eine Deputatsstunde statt bislang zwei. „Die Bildungshäuser werden mit dieser Ausstattung auch weiterhin vorbildlich den Übergang von der Kita in die Grundschule gestalten können“, sagte Mentrup. „Wir erreichen so gleich zwei Ziele: Wir erhalten die Bildungshäuser und wir erleichtern durch den Einstieg in die verlässliche Kooperationszeit allen Kindern im Land den Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule.“ Die positiven Erkenntnisse aus der Arbeit der Bildungshäuser könnten so flächendeckend umgesetzt werden.

Bildungshaus 3-10

Beim Projekt „Bildungshaus 3-10“ handelt es sich um eine vertiefte Kooperation
zwischen Kindergärten und Grundschulen mit regelmäßigen institutions- und
jahrgangsübergreifenden Bildungsangeboten, die gemeinsam geplant und zum Teil auch gemeinsam veranstaltet werden. Für die Kinder aus Kita und Grundschule gibt es gemeinsame Lern- und Spielzeiten. Der Orientierungsplan der Kindergärten und der Bildungsplan der Grundschule werden dabei aufeinander abgestimmt. Das Ziel ist ein reibungsloser Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule.

2007 starteten die 33 ersten Bildungshäuser (33 Grundschulen und 49 Kindertageseinrichtungen). Im ersten Halbjahr 2011 stießen 161 Neueinsteiger (161 Grundschulen und 260 Kindergärten) dazu.

Die Grundschulen der Standorte beim „Bildungshaus 3-10“ erhalten vom Kultusministerium zusätzliche Deputatsstunden für die Kooperation. Im Gegenzug sichern die Träger der Kindergärten den Erzieherinnen und Erziehern eine Entlastung zu, die der Deputatsstundenanrechnung für die beteiligten Lehrkräfte an der Grundschule entspricht. Darüber hinaus regeln die Träger der Einrichtungen bei Bedarf in vertraglicher Form die Rahmenbedingungen, die für eine Intensivierung der Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule förderlich und notwendig sind.

Die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen wird vom Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in Ulm an 32 Bildungshäusern begleitend beforscht. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mittel in Höhe von 4,1 Millionen Euro zur Verfügung. Untersuchungsbereiche sind beispielsweise die Prozessbegleitung der Bildungshausteams und deren Coaching, die Entwicklung der Kinder sowie die Einbeziehung der Träger. Auch eine ökonomische Betrachtung ist Teil der Begleitforschung.

In Baden-Württemberg gab es im Schuljahr 2010/11 insgesamt 8.244 Kindertageseinrichtungen und 2.451 Grundschulen.

Quelle:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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