Bundeswehrreform

Unterstützung von Bundeswehrkommunen durch das Land trägt Früchte

Alexander Bonde - Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

„Endlich scheint auch bei der Bundesregierung die Erkenntnis gereift zu sein, dass sie den von der aktuellen Bundeswehrreform betroffenen Städten und Gemeinden mit eigenen Maßnahmen unter die Arme greifen muss. Dies zeigt, dass die wiederholten Appelle der baden-württembergischen Landesregierung offensichtlich gefruchtet haben. Auch der Bund hat das Verursacherprinzip zu beachten und kann die negativen Folgen seines neuen Standortkonzepts nicht einseitig den betroffenen Kommunen und Bundesländern aufbürden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, in Stuttgart. Bonde weiter: „Ich habe mich in einem Brief an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble gewandt und ihn gebeten, er möge dem Meinungswandel der Bundesregierung nunmehr rasch Taten folgen lassen, indem er die ihm unterstehende Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anweist, den Kommunen in den strukturschwächeren Regionen Deutschlands ehemalige militärische Liegenschaften zu fairen Preisen anzubieten.“ Damit, so Bonde, könne der Bund wesentlich dazu beitragen, dass auf ehemaligen Kasernen, Truppenübungsplätzen und Munitionsdepots zukunftsfähige zivile Nachfolgenutzungen entwickelt und umgesetzt werden.

Bonde erläuterte, dass sich die baden-württembergische Landesregierung seit Verkündung des neuen Standortkonzepts im Oktober 2011 wiederholt mit einer Reihe von Vorschlägen an die Bundesregierung gewandt habe, wie den Konversionskommunen von Seiten des Bundes geholfen werden könne. Dazu zählten neben einer verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken die Aufstockung von Fördermitteln, die Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben des Bundes auf Konversionsflächen und die vollständige Übernahme der Altlastenbeseitigung. Die Bundesregierung habe jedoch viele Monate lang keinerlei Entgegenkommen gezeigt. Umso erfreulicher sei es, dass sich Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, im März 2013 für ein neues Konversionsprogramm und eine Umstrukturierung der Städtebaufördermittel ausgesprochen habe. Zudem sei bei der letzten Besprechung der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vereinbart worden, dass die Länder eine Liste mit schwierigen Konversionsliegenschaften als Grundlage für eine günstige Gestaltung der Verkaufspreise erstellen sollen. Bonde wörtlich: „Der Bund hat nun endlich erkannt, dass es auch in seinem Interesse liegt, aufgelassene Kasernen und andere militärische Liegenschaften rasch sinnvollen Nachfolgenutzungen zuzuführen, anstatt sie über viele Jahre hinweg mit einem erheblichem Einsatz an Steuergeldern vor dem Verfall zu bewahren.“

Auf die Rolle der Landesregierung beim Konversionsprozess eingehend, betonte Minister Bonde, dass das Land - im Gegensatz zur Bundesregierung - den von der Bundeswehrreform betroffenen Kommunen unmittelbar nach Verkündung des neuen Standortkonzepts zugesichert habe, sie bei der schwierigen Aufgabe, tragfähige und zukunftsweisende Nachfolgenutzungen auf den Konversionsflächen zu finden, bestmöglich unterstützen werde. Dabei sei es zunächst wichtig, für die betroffenen Standorte gute Ideen unter Beteiligung der Bürgerschaft und aller wichtigen Akteure auf kommunaler und regionaler Ebene zu entwickeln. Auf Vorschlag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hätten sich die von der Bundeswehr-Reform besonders betroffenen Kommunen des Ländlichen Raumes inzwischen zu sogenannten Konversionsräumen zusammengeschlossen. Damit trügen die intensiven Bemühungen des Landes erste Früchte und es sei ein wichtiger Meilenstein für den Konversionsprozess gesetzt worden. „Nun liegt der Ball bei den Kommunen, diesen Prozess mit Leben zu erfüllen und von erfahrenen Fachbüros Kommunale Entwicklungskonzepte (KEK) erarbeiten zu lassen. Das Land wird diese KEK großzügig fördern. Auch zur Umsetzung der sich hieraus ergebenden Vorschläge für zukunftsfähige Projekte sind zu gegebener Zeit Fördermittel des Landes in ausreichendem Umfang vorhanden.“ Damit stehe die Landesregierung den Kommunen beim Konversionsprozess aktiv und solidarisch zur Seite und trage dem erklärten Grundsatz „Geld folgt Ideen“ in vollem Umfang Rechnung, so Bonde abschließend.

Bundeswehrreform

Die von der Bundeswehrreform am stärksten betroffenen Gemeinden im Ländlichen Raum Baden-Württembergs wurden durch eine vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Räumliche Wirkungsanalyse der Prognos AG ermittelt. Im Oktober 2012 wurde den Gemeinden und Landkreisen von Minister Alexander Bonde ein Handlungsleitfaden zur Erstellung der kommunalen KonversionsEntwicklungskonzepte (KEK) vorgestellt und den betroffenen Gemeinden als Hilfsmittel an die Hand gegeben. Die gemeinsam mit den Gemeinden und Landkreisen in kommunaler Eigenregie erarbeiteten Abgrenzungen der Konversionsräume und die Bildung der Lenkungskreise für den Konversionsprozess wurden im Januar 2013 abgeschlossen. Eine Übersichtskarte dieser Räume steht auf der Homepage des MLR zum Download zur Verfügung. Sie legt die Förderkulissen fest und definiert damit die Kommunen, die eine Förderung für die Erarbeitung ihrer KEK´s erhalten. Die angestoßenen Prozesse werden vom erfahrenen Beratungsbüro ISW Consult - Institut für Südwestdeutsche Wirtschaftsförderung - im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betreut.

Bereits im Vorfeld der Standortentscheidungen durch den Bundesverteidigungsminister hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine interministerielle Arbeitsgruppe aller betroffenen Ressorts eingerichtet. Nach Bekanntgabe des neuen Stationierungskonzepts Ende Oktober 2011 hatte der Ministerpräsident im November 2011 dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Federführung bei der Begleitung des Konversionsprozesses übertragen.

Bei der ersten landesweiten Konversionskonferenz des Landes Baden-Württemberg im Dezember 2011 mit den betroffenen Gemeinden unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde der Konversionsprozess im Land angestoßen. Seitdem stehen die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Ländlichen Raum in intensivem Kontakt mit den Gemeinden und begleiten den Konversionsprozess vor Ort. In der zweiten Konversionskonferenz in Sigmaringen im April 2012 wurde das weitere Vorgehen konkretisiert und die Regierungsvizepräsidentinnen und -präsidenten als kompetente Ansprechpartner für die Kommunen benannt. Im Oktober 2012 fand in Stuttgart die dritte Konversionskonferenz statt. Dort wurde den Landkreisen und Kommunen das Gesamtkonzept zur begleitenden Qualitätssicherung und der KEK-Handlungsleitfaden vorgestellt. Der Leitfaden beschreibt konkrete Handlungsschritte und deren zeitlichen Ablauf für den weiteren Konversionsprozess.

Für die Kommunalen Entwicklungskonzepte, die auf Basis der räumlichen Wirkungsanalyse unter kommunaler Federführung erstellt werden, übernimmt das Land 80 Prozent der Kosten. Am Ende dieses partizipatorischen Ideenfindungsprozesses sollen abgestimmte Vorschläge für zukunftsweisende und realisierbare Nachfolgenutzungen und notwendige Anpassungen stehen. Dabei sollen die Bürgerschaft und alle wichtigen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene umfassend beteiligt werden.

Daraus resultierende Projekte wird das Land mit seinen Förderprogrammen, zum Beispiel dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) oder der Städtebauförderung, großzügig unterstützen. Wie bereits bei der Auftaktveranstaltung zum Konversionsprozess im Dezember 2011 in Stuttgart angekündigt, hat die Landesregierung inzwischen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Fördermöglichkeiten für den Ländlichen Raum an die besonderen Erfordernisse der Konversion angepasst werden. Auch ist sichergestellt, dass die Instrumente der Städtebauförderung und der Wohnbauförderung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für den anstehenden Konversionsprozess zur Verfügung stehen.

Detaillierte Hintergrundinformationen zum Konversionsprozess sind im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Konversion/106331.html zu finden.

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