Justiz

Unterstützung für Straffällige beim Start in ein straffreies Leben

Eine junge Frau im Flur einer Jugendarrestanstalt (Foto: dpa).

Der Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender gibt durch zinslose Darlehen gibt er Straffälligen die Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn. Die Darlehen dürfen ausschließlich zur Schuldenregulierung und Schadenswiedergutmachung verwendet werden. „Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der beste Opferschutz“, sagte Justizminister Stickelberger.

Eine neue Wohnung suchen, einen passenden Job finden, alte Beziehungen wieder aufbauen - nicht selten ist der Start in eine straffreies Leben vor allem nach der Haftentlassung ohnehin mit großen praktischen Schwierigkeiten verbunden. Vielfach kommen dann noch wirtschaftliche Belastungen durch alte Schulden hinzu. Hier setzt der Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender an. Durch zinslose Darlehen gibt er Straffälligen die Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn. Im Jahr 2014 hat der Fonds 173 Kredite in der Gesamthöhe von über 460.000 Euro vergeben. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger anlässlich der Vorstellung des aktuellen Geschäftsberichts des als Stiftung organisierten Fonds mit.

„Eine erfolgreiche Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Wenn verurteilte Straftäter im gesellschaftlichen Leben wieder Tritt fassen und in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen, ist der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land viel gedient“, sagte der Minister. Finanzielle Verbindlichkeiten aus der kriminellen Vergangenheit erschwerten eine solche Entwicklung und führten im schlimmsten Fall zu neuen Straftaten in wirtschaftlicher Not. „Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, ist die Unterstützung des Resozialisierungsfonds so ungeheuer wichtig“, lobte Stickelberger die Anstrengungen des Fonds.

Darlehen kommen auch den Opfern zugute

Die Darlehen dürfen ausschließlich zur Schuldenregulierung und Schadenswiedergutmachung verwendet werden. Im Jahr 2014 konnten so 955 Gläubigerforderungen in der Gesamthöhe von über 2,1 Millionen Euro abgelöst werden. „Dies entspricht einer Sanierungsquote von rund 21 Prozent – deutlich mehr, als die Gläubiger in einer sonst nicht selten notwendigen Privatinsolvenz erwarten könnten“, sagte der Minister. Schmerzensgeldforderungen würden dabei in aller Regel sogar in voller Höhe erfüllt. „Damit kommen die Darlehen auch den Opfern von Straftaten zugute“, so Stickelberger. Innerhalb von fünf Jahren müssen die Kredite in monatlichen Raten zurückbezahlt werden.

Stickelberger hob außerdem die gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich verbesserte Erfolgsbilanz des Fonds hervor. Die Zahl der gewährten Darlehen konnte im Jahr 2014 um rund 20 Prozent und die Kreditsumme um über 48.000 Euro gesteigert werden.

Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds“ wurde 1974 beim Justizministerium Baden-Württemberg gegründet. Damals war Dr. Traugott Bender Justizminister. Nach dessen Tod im Jahr 1979 wurde die Stiftung umbenannt, seither heißt sie „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“.

Aufgabe der Stiftung ist die Unterstützung straffällig gewordener Menschen aus Baden-Württemberg bei der Schuldenregulierung. Die zinslosen Darlehen aus dem Fonds sind ausschließlich für die Schuldentilgung bestimmt. Das Geld wird direkt an die Gläubiger ausgezahlt, die Schuldner müssen es über einen Zeitraum von fünf Jahren in monatlichen Raten zurückerstatten. Die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe oder einer Schuldnerberatung ist Voraussetzung für die Darlehensgewährung. Der Höchstbetrag liegt bei 11.000 Euro.

Seit der Gründung der Stiftung wurden 4.476 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von über 23,7 Millionen Euro ausgezahlt. Im Durchschnitt betrug ein Darlehen rund 5.700 Euro. Forderungen von 25.569 Gläubigern mit einem Gesamtbetrag von rund 103,9 MillionenEuro konnten damit vergleichsweise abgelöst werden.

Mehr Informationen über den Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender

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