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Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst

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Edith Sitzmann, Finanzministerin (Bild: © dpa)

Finanzministerin Edith Sitzmann wird der Landesregierung vorschlagen, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen.

Finanzministerin Edith Sitzmann wird der Landesregierung und in der Folge dem Landtag vorschlagen, das Tarifergebnis vom 2. März 2019 für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zu übertragen. Das hat sie dem Beamtenbund, den Gewerkschaften und den Organisationen der Richter, Staatsanwälte und der Kriminalbeamten in einem Schreiben mitgeteilt.

„Unsere Beschäftigten leisten gute und wertvolle Arbeit als Angestellte, als Beamte, als Richter und Staatsanwälte“, sagte die Ministerin. „Dafür haben sie unsere Wertschätzung verdient. Deshalb schlage ich vor, diese Leistung handfest und greifbar zu würdigen. Dafür sollten wir die Bezahlung aller Beschäftigten in drei Stufen erhöhen: rückwirkend zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent.

Investition in die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung wären auch strukturelle Änderungen des Tarifabschlusses berücksichtigt, die sich auf die Entgelttabelle auswirken. „Die Übertragung wäre zudem eine Investition in die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber“, so Sitzmann. „Im Wettbewerb um kompetente, qualifizierte und motivierte Beschäftigte halte ich das für ein starkes Signal.

Auf die Jahre 2019 bis 2021 berechnet würde die Übertragung zusätzliche Ausgaben von rund 2,65 Milliarden Euro mit sich bringen. Die Übertragung und die Umsetzung des Tarifergebnisses zusammen würden sich auf etwa 3,34 Milliarden Euro belaufen. Das sind etwa 900 Millionen Euro mehr, als im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2020 und 2021 vorgesehen sind. Im laufenden Haushalt wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist für Tarif- und Besoldungssteigerungen in Höhe von 2,1 Prozent pro Jahr vorgesorgt. Das entspricht den durchschnittlichen Steigerungsraten der vergangenen zehn Jahre.

Für das Land Baden-Württemberg sind rund 185.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie rund 74.000 Tarifangestellte beschäftigt. Zudem gibt es 136.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die gesamten Personalausgaben des Landes liegen aktuell bei rund 17,4 Milliarden Euro.

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