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Tarifabschluss für Angestellte im öffentlichen Dienst

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Erzieherin und Kind beim Puzzeln

Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, dass die Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in drei Stufen um rund acht Prozent oder mindestens 240 Euro steigen sollen. Eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes wird nun beraten.

Finanzministerin Edith Sitzmann empfiehlt die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen DienstFür die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder gibt es einen neuen Lohnabschluss: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften verdi, dbb Beamtenbund und Tarifunion sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich am späten Samstagabend, den 2. März 2019, in Potsdam auf einen Tarifabschluss geeinigt. In Baden-Württemberg wird er sich direkt auf rund 74.000 Tarifbeschäftigte des Landes auswirken.

Der Abschluss sieht vor, dass die Entgelte der Beschäftigten in drei Stufen um insgesamt rund acht Prozent steigen. Dabei werden die Entgelte in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1. Januar 2019 in einem Gesamtvolumen von 3,2 Prozent erhöht (mindestens um 100 Euro je Monat). Am 1. Januar 2020 werden die Gehälter ebenfalls um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent angehoben (mindestens um 90 Euro je Monat). Am 1. Januar 2021 folgt eine dritte Stufe um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent (mindestens um 50 Euro je Monat).

Strukturelle Verbesserungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege

Nach dem Abschluss werden Eingangsgehälter überdurchschnittlich angehoben – um insgesamt rund 10,6 Prozent. Zudem steigen durch die vereinbarten Mindestbeträge die unteren Einkommen überdurchschnittlich an. Das steigert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – insbesondere für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Auszubildende erhalten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 50 Euro monatlich mehr. Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, vor allem für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Pflege.

Die Tarifparteien haben sich auf strukturelle Änderungen der Entgeltordnung verständigt. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen für Tarifbeschäftigte, die höherwertige Tätigkeiten übernehmen. Für Angestellte in besonders gesuchten Fachrichtungen wie IT und Ingenieurwesen soll es ebenfalls Verbesserungen geben. Die umfangreichen strukturellen Änderungen führen dazu, dass das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses weiter steigt. Der Abschluss hat eine Laufzeit von 33 Monaten.

„Es ist gut, dass es eine Einigung gibt, und ich bin mit dem Tarifabschluss zufrieden“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Unsere Beschäftigten halten damit Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung. Das haben sie auch verdient, denn sie leisten Tag für Tag gute Arbeit. Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist das Ergebnis auch für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder immens wichtig.“ Sie wies darauf hin, dass das Land durch die Laufzeit von 33 Monaten Planungssicherheit habe. „Wir wissen, was wir bis 30. September 2021 an Personalausgaben für unsere (Tarif-)Beschäftigten einplanen müssen. Die Entwicklung der Steuereinnahmen war zuletzt zwar positiv. Steigende Ausgaben für Personal sind jedoch immer eine Herausforderung. Denn sie fallen dauerhaft an – unabhängig davon, wie sich die Einnahmen in Zukunft entwickeln. Das müssen wir im Blick haben – insbesondere, weil ab nächstem Jahr die Schuldenbremse gilt.“

Übertragung auf Landesbeamten wird nun geprüft

Der Tarifabschluss bedeutet für das Land Baden-Württemberg, dass die Ausgaben für Angestellte im öffentlichen Dienst in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt um etwa 684 Millionen Euro steigen. Im Haushalt 2019 ist eine Steigerung von 2,1 Prozent eingepreist, was dem langjährigen Durchschnitt von Tarifabschlüssen entspricht.

Über eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die rund 185.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und 136.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes wird nun beraten.

Im Haushalt 2019 sind für Tarifsteigerungen 2,1 Prozent vorgesehen. Das ist keine Vorfestlegung, sondern entspricht dem Mittelwert der Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre.

Für das Land Baden-Württemberg sind rund 74.000 Tarifangestellte, rund 185.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter beschäftigt. Zudem gibt es 136.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Die gesamten Personalausgaben des Landes liegen aktuell bei rund 17,4 Milliarden Euro.

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