Menschen mit Behinderung

Über fünf Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung sind schwerbehindert

Auch 2013 hat die Landesverwaltung die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erfüllt. Wie Sozialministerin Katrin Altpeter mitteilte, waren 12.252 der insgesamt 233.407 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 5,24 Prozent (2012: 5,19 Prozent). Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei fünf Prozent.

Positiv wertete Ministerin Altpeter, dass 2013 nahezu alle Ressorts über den Pflichtsatz hinaus gehend Plätze besetzt haben. Acht von elf Ministerien sowie die Landeszentrale für politische Bildung und der Rechnungshof erfüllten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen die Pflichtquote beziehungsweise lagen sogar erheblich darüber. So lag die Quote im Sozialministerium bei über zwölf Prozent, im Integrationsministerium bei über zehn Prozent und im Finanz- und Wirtschaftsministerium bei nahezu neun Prozent.

Altpeter erklärte, dass sie mit der Erfüllung der Pflichtquote allein nicht zufrieden ist. „Die Landesverwaltung hat gegenüber anderen Arbeitgebern eine Vorbildfunktion. Deshalb müssen wir noch mehr schwerbehinderte Menschen einstellen und anderen Arbeitgebern ein gutes Beispiel geben“, so die Ministerin. Altpeter erinnerte daran, dass schwerbehinderte Menschen genauso über fachliche Kompetenzen, oftmals langjährige Berufserfahrungen und eine hohe Sozialkompetenz verfügen wie nicht behinderte Menschen. Sie rief ihre Ministerkolleginnen und Ministerkollegen dazu auf, auch in den nächsten Jahren mehr schwerbehinderte Menschen in den Landesdienst einzustellen.

Sozialministerium: Übersicht der einzelnen Ressorts (PDF)

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