Justiz

Tod eines Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal

Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

„Wir werden die Umstände des Todes eines Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal lückenlos aufklären. Insbesondere geht es um die Frage, ob und wann zu erkennen war, dass der Gefangene eine medizinischen Versorgung benötigte und welche Maßnahmen in der Justizvollzugsanstalt hätten getroffen werden können“, hat Justizminister Rainer Stickelberger erklärt. „Wir werden alles dafür tun, dass dieses furchtbare Ereignis ein Einzelfall bleibt.“

Er wies darauf hin: „Bereits mit einem Erlass vom 4. September 2014 hat mein Haus die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten im Land nachdrücklich auf die Einhaltung der gesetzlichen Berichtspflicht zur Einzelhaft von mehr als drei Monaten Dauer im Jahr hingewiesen und für die erforderlichen Inhalte derartiger Berichte sensibilisiert.“

Als weitere Maßnahme soll die ärztliche Betreuung von psychisch auffälligen Strafgefangenen verbessert werden. „Wir werden die Möglichkeiten, externe Psychiaterinnen und Psychiater zur Untersuchung und Behandlung von Strafgefangenen hinzuzuziehen, weiter ausbauen“, sagte Stickelberger. Allein im vorigen Jahr seien bei 2603 Gefangenen landesweit psychische Auffälligkeiten  diagnostiziert worden. „Um Krankheiten noch früher erkennen und effektiver behandeln zu können, werden wir die Mittel für das Hinzuziehen externer Fachleute aufstocken. Wir gehen davon aus, dass vor diesem Hintergrund pro Jahr etwa 500 Gefangene mehr als bislang untersucht werden. Dafür stellen wir 70.000 Euro zusätzlich zur Verfügung“, stellte der Minister fest. Im Jahr 2013 betrugen die Kosten für die medizinische Versorgung Strafgefangener durch externe Fachärztinnen und Fachärzte insgesamt rund 900.000 Euro. Neben den Leistungen externer Psychiaterinnen und Psychiater sind dabei auch Leistungen von Medizinern wie Augenärzten, Orthopäden oder Urologen enthalten. Ausgenommen sind Allgemeinmediziner, Zahnärzte sowie die in den Justizvollzugseinrichtungen beschäftigten Medizinerinnen und Mediziner.

Auch sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug verstärkt im Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen geschult werden. Schon jetzt ist das Gesundheitswesen im Allgemeinen Gegenstand der Ausbildung für Bediensteten im Justizvollzugsdienst. Das Fortbildungsprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs 2014 sieht eine Veranstaltung zum Umgang mit schwierigen Gefangenen vor. „Diese Schulungen werden wir intensivieren“, so Stickelberger. „Zu diesem Zweck erhöhen wir den Etat für Aus- und Fortbildungen um 30.000 Euro jährlich.“

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