UNESCO-Welterbe

Stuttgarter Fernsehturm und Heuneburg sollen Welterbe werden

Der Stuttgarter Fernsehturm
Der frühkeltische Fürstensitz Heuneburg

Der Stuttgarter Fernsehturm und das frühkeltische Machtzentrum Heuneburg waren im nationalen Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe erfolgreich. Sie werden auf die deutsche Vorschlagsliste für das UNESCO-Welterbe aufgenommen.

2024 wird die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben werden. Baden-Württemberg konnte insgesamt zwei Nominierungsvorschläge in das von der Kulturministerkonferenz gesteuerte nationale Vorauswahlverfahren einbringen. Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl war, dass die Stätten thematische Lücken in der Welterbeliste füllen können. Dies trifft sowohl auf den Stuttgarter Fernsehturm als technisches Denkmal der Nachkriegszeit als auch auf die frühkeltischen Fürstensitze Heuneburg, Glauberg und den Mont Lassois im französischen Burgund zu.

Bis zur Entscheidung der UNESCO, ob die frühkeltischen Fürstensitze und der Stuttgarter Fernsehturm tatsächlich in die Liste der Welterbestätten aufgenommen werden, wird es noch einige Jahre dauern. Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie bei der UNESCO als Welterbeanträge eingereicht werden können. Dem schließt sich ein vorgegebenes Verfahren an, das regelmäßig mehrere Jahre dauert. Deutschland kann jedes Jahr von seiner Liste eine weitere Kulturerbestätte bei der UNESCO für die Eintragung in die Welterbeliste einreichen.

UNESCO-Welterbe in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg koordiniert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde die Antragsverfahren für die Welterbeliste. Das Ministerium betreut die Bewerbungen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD). Es fungiert zusammen mit dem LAD für die Welterbestätten als Ansprechpartner – im Land, gegenüber dem Bund und international.

Baden-Württemberg bewahrt bislang sieben Welterbestätten für die Menschheit – vier Stätten der Bau- und Kunstgeschichte sowie drei archäologische Stätten:

  • Die Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb
  • 15 Fundstellen am Bodensee und in Oberschwaben als Teil der prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen
  • Der Obergermanisch-Raetische Limes
  • Die Klosteranlage Maulbronn
  • Die Klosterinsel Reichenau
  • Zwei Häuser von Le Corbusier in der Stuttgarter Weißenhofsiedlung als Teil des architektonischen Werks von Le Corbusier
  • Die Kurstadt Baden-Baden als Teil der bedeutenden Kurstädte Europas

UNESCO-Welterbe in Hessen

In Hessen liegt die Zuständigkeit für die Antragsverfahren für die Welterbeliste bei der Ministerin für Wissenschaft und Kunst als oberster Denkmalschutzbehörde des Landes. Das Ministerium betreut die Bewerbungen gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) und der Keltenwelt am Glauberg als Teil des Archäologischen Landesmuseums Hessen (ALMhessen). Der Präsident des LfDH ist zugleich Welterbebeauftragter des Landes und koordiniert die hessischen Welterbestätten.

Hessen bewahrt bislang sieben Weltkultur- und Weltnaturerbestätten:

  • Das Kloster Lorsch
  • Die Grube Messel
  • Das Obere Mittelrheintal
  • Der Obergermanisch-Raetische Limes
  • Die alten Buchenwälder Deutschlands
  • Der Bergpark Wilhelmshöhe
  • Die Mathildenhöhe Darmstadt

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Denkmalschutz

Keltenland Baden-Württemberg

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