„Die wichtige Zielgruppe derjenigen Frauen und Männer, die für einen Wieder- oder Quereinstieg in den Erzieherberuf gewonnen werden können, haben wir bei unseren Bemühungen um mehr Fachkräfte für die Kinderbetreuung selbstverständlich im Blick“, sagte Staatssekretär Dr. Frank Mentrup. So bereite das Kultusministerium derzeit eine Erweiterung des Fachkräftekatalogs vor. Dieser regelt, welche Berufsgruppen die Träger an den Kindertageseinrichtungen einstellen können. Ziel der Erweiterung ist es, das geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus anderen pädagogischen Berufen ohne den bisherigen bürokratischen Aufwand in den Erzieherberuf wechseln können. Abgestimmt wird eine entsprechende Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit den kommunalen Landesverbänden und den Trägerverbänden. Eine Erhöhung des Anteils der Vollzeitstellen in den Einrichtungen durch die Träger könne darüber hinaus ebenfalls dazu beitragen, die Arbeit in den Kitas gerade für diese Zielgruppe noch attraktiver zu machen, so Mentrup.
Zudem werden derzeit Fortbildungsangebote speziell für Erzieherinnen und Erzieher entwickelt, die in den erlernten Beruf zurückkehren möchten. „Hier gibt es ein großes Potenzial an Fachkräften, das bislang nicht ausreichend ausgeschöpft wurde“, betonte Mentrup. Viele Erzieherinnen seien beispielsweise nach einer Familienpause nicht wieder in eine Kindertageseinrichtung zurückgekehrt. Bereits bisher stellt das Land für die Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern – und auch von Interessenten aus dem Quer- und Wiedereinstieg – sowie des gesamten pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen jährlich Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Start des neuen praxisintegrierten Ausbildungsmodells sei es der Landesregierung bereits gelungen, den Neueinstieg in den Erzieherberuf wesentlich attraktiver zu machen. Das Ausbildungsmodell, das ab dem kommenden Schuljahr als Schulversuch eingeführt wird, sieht neben einer engeren Verknüpfung von schulischen und praktischen Ausbildungsphasen auch eine Vergütung über alle drei Jahre vor. „Die praxisintegrierte Ausbildung hat mit dazu beigetragen, dass sich die Anmeldezahlen an den öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in diesem Jahr von 2000 auf 4000 verdoppelt haben“, sagte Mentrup. Über 30 private und öffentliche Fachschulen haben eine Teilnahme am Schulversuch beantragt.
Der weitere Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten, gerade für unter Dreijährige, werde sich auch am regional sehr unterschiedlichen Bedarf ausrichten müssen, sagte Mentrup. So werde beispielsweise die mit dem Start des Rechtsanspruchs landesweit geforderte Betreuungsquote für unter Dreijährige von 34 Prozent in einigen Universitätsstädten im Land sicher nicht ausreichen. Andererseits ginge man in großen Teilen des ländlichen Raums in Baden-Württemberg von einem wesentlich geringeren Bedarf an Betreuungsangeboten aus.
Um die Umsetzung des Rechtsanspruchs im kommenden Jahr zu erreichen, müssten Kommunen und Land weiter eng zusammenarbeiten, so Mentrup. Im gemeinsam unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ wurde vereinbart, das die Kommunen vom Land für die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung zusätzliche Mittel erhalten: 315 Millionen Euro für das Jahr 2012 und 325 Millionen Euro für das Jahr 2013. Ab 2014 wird das Land inklusive der Bundesmittel 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung übernehmen. Der „Pakt für Familien mit Kindern“ habe entscheidend dazu beigetragen, dass inzwischen von den Trägern der Kindertageseinrichtungen wesentlich mehr Mittel beantragt worden seien, als dem Land aus dem Investitionsprogramm des Bundes zustünden. „Weitere Mittel des Bundes, die ja bereits zugesagt wurden, werden nun von den Kommunen dringend gebraucht“, sagte Mentrup.
Quelle:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg