Justizminister Rainer Stickelberger hat eine sorgfältige Prüfung der aktuellen Pläne der Europäischen Union zur Deregulierung der freien Berufe gefordert. „Gerade im Berufsrecht der Rechtsanwälte darf die Europäische Kommission nicht den Fehler machen, sämtliche potentiell wettbewerbsbeschränkenden Regelungen unreflektiert zu verurteilen. Im Interesse der rechtssuchenden Bürger und Unternehmen sichern die deutschen Regelungen eine unabhängige und qualitativ hochwertige Rechtsberatung. Dieses hohe Schutzniveau müssen wir wahren“, sagte der Minister in Karlsruhe anlässlich des Neujahresempfangs der dortigen Rechtsanwaltskammer.
Stickelberger betonte die große Bedeutung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa. Zur Sicherung eines funktionierenden Binnenmarkts sei es selbstverständlich notwendig und sinnvoll, wettbewerbsbeschränkende Vorschriften in den Mitgliedstaaten auf den Prüfstand zu stellen. „Die Tätigkeit des Rechtsanwalts darf aber nicht allein mit den Augen des Wettbewerbsschützers gesehen werden. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege leisten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen immens wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes und zum Funktionieren des Rechtsstaats insgesamt“, so Stickelberger. Er verwies beispielhaft auf die deutschen Regelungen zum Fremdbeteiligungsverbot. Danach ist eine Beteiligung berufsfremder Dritter an einer Rechtsanwaltssozietät nur eingeschränkt möglich. „Hier geht es nicht um eine sachwidrige Abschottung der Rechtsanwälte von anderen Berufsgruppen. Die Vorschrift sichert vielmehr eine unabhängige, neutrale Rechtsberatung und dient damit zentral dem Schutz der rechtssuchenden Verbraucherinnen und Verbraucher“, erläuterte der Minister.
Den baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen und den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Land sprach Minister Stickelberger seinen Dank aus. „Sei es die auch außergerichtliche Rechtsberatung, die konstruktive Begleitung von Gesetzesvorhaben oder etwa die Ausbildung der juristischen Referendare: Das unabhängige Wirken der Anwaltschaft ist ein Eckpfeiler unserer Rechtsordnung und gerade für das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat von unschätzbarer Bedeutung“, sagte der Minister.