In der Debatte um die jüngste Dopingstudie hat sich Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger erneut für eine klare Ächtung des Dopings durch den Staat und eine strafrechtliche Dopingbekämpfung ausgesprochen.
„Der Gesetzentwurf Baden-Württembergs zur Strafbarkeit des Dopings, den wir bereits in den Bundesrat eingebracht haben, ist notwendiger denn je. Ich werde diese Gesetzesinitiative im Herbst mit Nachdruck weiterverfolgen, damit wir bald ein scharfes Werkzeug in der Hand haben, um Doping zu verfolgen.“
„Wir brauchen eine klare Regelung, die dopende Sportler strafrechtlich zur Verantwortung zieht, wenn sie sich ihren Konkurrenten gegenüber einen finanziellen Vorteil verschafft haben. Das wird durch den klassischen Betrugstatbestand nicht hinreichend erfasst. Die Strafbarkeit des Dopingbetrugs ist das Kernstück meines Gesetzentwurfs. Sie soll nur für den Berufssport gelten.“
Der Minister betonte, er wünsche sich eine Diskussion darüber, welche Leistung im Sport erwünscht sei. „Gedopte Sportler,“ so Stickelberger, „taugen nicht als Vorbilder. Deshalb muss die Gesellschaft ein falsches Leistungsdenken in Frage stellen, das Maßstäbe setzt, die ohne Unterstützung von Doping oft gar nicht möglich wären.“