Verkehrssicherheit

Start der Kampagne #rideitright

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Innenminister Thomas Strobl hat mit Vertretern der Polizei und der E-Scooter-Verleiher die Kampagne „#rideitright“ auf dem Stuttgarter Schlossplatz vorgestellt
Innenminister Thomas Strobl präsentiert die Präventionskampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“ zum sicheren Umgang mit E-Scootern

Innenminister Thomas Strobl hat in Stuttgart den Startschuss für die Kampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“ gegeben.

„Seit rund 15 Monaten sind E-Scooter, also Elektrotretroller, ein fester Bestandteil auf unseren Straßen. Unsere Polizei hat diese Elektrokleinstfahrzeuge von der ersten Minute an fest im Blick gehabt. Wir haben ein klares Bild davon, was falsch gemacht wird und wo wir Aufklärungsbedarf sehen. Hier setzen wir gezielt an“, betont der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Eröffnung der Kampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“.

E-Scooter seit Juni 2019 auf unseren Straßen

Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung am 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen zum Führen elektrischer Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. „Mit der Einführung der E-Scooter war klar, dass das Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten neu geordnet werden muss. Grundsätzlich gilt: Elektrokleinstfahrzeuge müssen überall dort fahren, wo man auch mit dem Fahrrad unterwegs sein soll“, stellt Minister Thomas Strobl klar.

Das heißt: Die E-Scooter müssen Radverkehrsflächen nutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht. Fehlen baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen, darf man die Fahrbahn sowie außerorts auch die Seitenstreifen nutzen. Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße ist nur zugelassen, wenn eine Freigabe für E-Scooter besteht. Das Fahren ist zudem nur alleine und ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.

E-Scooter sind keine Spielzeuge

„Die E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge, das heißt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten“, macht Innenminister Thomas Strobl deutlich: Wer als Führerscheininhaber mit 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Scooter unterwegs ist, gibt also seinen Führerschein ab. Wenn er hierbei sichtlich betrunken ist liegt sogar eine Straftat vor.

„Die Erfahrung der Polizei ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese Dinge schlicht nicht wissen. Da setzen wir an und schaffen Abhilfe. Deshalb starten wir heute gemeinsam mit mehreren E-Scooter-Verleihfirmen die Kampagne ,#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern – aber richtig!‘. Wir nehmen damit eine Vorreiterrolle in Deutschland ein, denn mit der Kampagne sind wir das erste Land, das dieses Thema ganz gezielt aufgreift. Dies ist nicht zuletzt auch der hervorragenden Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern zu verdanken“, so Minister Thomas Strobl weiter.

122 Verkehrsunfälle

Im ersten Jahr seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung hat die Polizei 122 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. In rund drei Vierteln der Unfälle (89) haben die Fahrerinnen und Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge den Unfall selbst verursacht. Insgesamt wurden 23 Menschen schwer und 85 leicht verletzt. Glücklicherweise ist keine Person durch einen Verkehrsunfall mit einem E-Scooter gestorben. „Ich möchte heute bereits dafür werben, dass sich auch die künftig auf den Markt drängenden Verleihfirmen unserer Kampagne für die Verkehrssicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg anschließen“, so der Innenminister.

Die Präventionskampagne „#rideitright“, initiiert durch das Innenministerium, wird durch die Polizei, die gewerblichen E-Scooter-Verleihfirmen Voi, Lime und Tier sowie die landesweite Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR unterstützt.

Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“

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