Infrastruktur

Splett weist Kritik an geplanter Grünbrücke zurück

Grünbrücke BAB A 7 in Nietheim (Bild: © Martin Stollberg)

Nach der Verkehrsfreigabe der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West soll zur Wiederherstellung des Wirtschaftswegenetzes und als Tierquerungshilfe bei Mutschelbach eine Grünbrücke errichtet werden.. Am letzten Donnerstag hat der Remchinger Gemeinderat nun über die Planung beraten und dem Projekt vorerst eine Absage erteilt.

Die Grünbrücke soll künftig das nördlich der Autobahn gelegene Waldgebiet Wacholderbusch mit dem südlich gelegenen Waldgebiet Hermannsgrund verbinden. Dazu müssen die Tiere auch die Kreisstraße zwischen Langensteinbach und Remchingen überqueren. Hier sieht die Gemeinde Remchingen die größten Probleme, da durch die Grünbrücke die Gefahrenlage für Mensch und Tier erhöht werde.

Mit Unverständnis reagierte die Staatssekretärin Dr. Gisela Splett auf diese ablehnende Haltung der Gemeinde aber auch auf die einseitige und anscheinend unvollständig recherchierte Berichterstattung.

Bei der derzeitigen Konzeption ist vorgesehen, die Tiere durch die geplanten Leitstrukturen weitgehend gelenkt über die Kreisstraße zu führen. Hierzu soll beidseitig der K 4535 ein Wildschutzzaun ab dem Brückenbauwerk über die A 8 bis zum Beginn der geplanten Querungsstelle hergestellt werden. Die Schutzplanken werden im Bereich der Querungsstelle geöffnet. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auf dem relativ kurzen Straßenabschnitt im Bereich der 50 m breiten Querungsstelle mittels statischer STVO-Beschilderung und ggfs. einer Geschwindigkeitsbeschränkung wirkungsvoll vor Wildwechseln gewarnt werden kann.

Nach dem Bau der Grünbrücke und der Umsetzung der flankierenden Maßnahmen (Herstellung der Leitstrukturen und Wildschutzzäunen) soll der Wildwechsel über die Kreisstraße über einen Zeitraum von circa drei Jahren beobachtet und die Unfallsituation jährlich ausgewertet werden. Hierzu wäre es wünschenswert, wenn die Entwicklung der Wildunfälle von der Polizei und der Verkehrsbehörde des Enzkreises dokumentiert wird. Sollte sich wider Erwarten herausstellen – die Straße ist mit 4.300 Fahrzeugen/24h im Vergleich zu Landes- und Bundesstraßen eher unterdurchschnittlich frequentiert - dass es trotz der getroffenen Maßnahmen vermehrt zu Wildunfällen kommt, werden weitere Maßnahmen bis hin zu einer Wildwarnanlage geprüft.

Damit der Bund in diesem unwahrscheinlichen Fall die weiteren Herstellungskosten für dann zusätzlich erforderliche Maßnahmen als Folge der Herstellung der Grünbrücke übernimmt, muss ihm jedoch eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden. Daher ist die o.g. Beobachtungsphase und genaue Dokumentation notwendig und wichtig. Die bloße Befürchtung, dass die Anzahl von Wildunfällen vielleicht ansteigen könnte, ist hierfür nicht ausreichend.

„Dies habe ich Herrn Bürgermeister Prayon am 2. Oktober 2015 in einer E-Mail mitgeteilt. Ich bin gerne bereit, in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt nochmals zu erläutern. Ich setze aber großes Vertrauen in die Verkehrsteilnehmer, dass sie an einer Straße entlang eines Waldrandes zudem mit einem beschilderten Bereich, der zu noch größerer Vorsicht mahnt, auch verantwortungsbewusst und umsichtig fahren“, so Splett.

Die Grünbrücke eröffne für Mensch und Tier ähnliche Möglichkeiten die Autobahn zu queren, wie sie zuletzt 1935 vor dem Bau der Autobahn bestanden. „Diese Chance sollten wir unbedingt nutzen“ appelliert die Staatssekretärin an die Betroffenen.

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