Wirtschaftsförderung

Sonderfonds zur Ausfallabsicherung von Messen und Ausstellungen

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Messebesucher (Bild: © picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Der Sonderfonds zur Ausfallabsicherung von Messen und Ausstellungen startet. Messen und Ausstellungen sind das Schaufenster des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Die Ausfallabsicherung ermöglicht Planungssicherheit und setzt wichtige Anreize für den Restart.

Mit einem Absicherungsprogramm fördern Bund und Länder den Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland. Der Ministerrat hat dafür am 26. Oktober die notwendigen Mittel für Verwaltungskosten von bis zu 531.000 Euro freigegeben. Der Sonderfonds hat ein Gesamtvolumen von bundesweit 600 Millionen Euro aus Bundesmitteln.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hatte sich bei der Bundesregierung für ein solches Programm eingesetzt und dessen Notwendigkeit betont. „Messen und Ausstellungen sind das Schaufenster unseres Wirtschaftsstandortes und gerade für das Exportland Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung. Ich bin froh, dass der Bund unserer Bitte nun nachgekommen ist. In der Messebranche stehen die Signale zwar inzwischen erfreulicherweise wieder auf ‚Grün‘. Trotzdem sind viele Veranstalter von Messen und Ausstellungen verunsichert und halten sich mit ihren Planungen noch zurück, weil sie erneute Verbote fürchten“, so Hoffmeister-Kraut. „Mit der Ausfallabsicherung steht nun ein Instrument bereit, das mehr Planungssicherheit ermöglicht und wichtige Anreize für den Restart von Messen und Ausstellungen setzt. Denn diese lösen auch positive Effekte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette aus. Wir wollen damit der großen Bedeutung des Messestandorts Deutschland und seiner führenden Rolle bei der Durchführung internationalen Leitmessen gerecht werden“, sagte die Ministerin.

Absicherung gegen das Risiko einer Absage aufgrund pandemiebedingter Restriktionen

Dafür wird ein Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer Absage aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert. Entsprechende Versicherungslösungen für Pandemierisiken werden derzeit am Markt nicht angeboten. Veranstaltende Unternehmen sind daher aufgrund der langen Vorbereitungszeit und hohen Investitionen von einem enormen Kostenrisiko betroffen.

Baden-Württemberg übernimmt neben Nordrhein-Westfalen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.

Kosten im Umfang von bis zu 600 Millionen Euro abgesichert

Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von bundesweit insgesamt bis zu 600 Millionen Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022. Die Messe oder Ausstellung muss dabei vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden. Registrierungen können bereits seit dem 25. Oktober 2021 vorgenommen werden. Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung können den häufig gestellten Fragen auf der Webseite des Sonderfonds entnommen werden.

Die Ausfallabsicherung entschädigt Veranstalter anteilig für entstandene Schäden, wenn ihre wirtschaftliche Tätigkeit durch eine behördliche Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dadurch betroffen ist, dass eine von ihnen im betreffenden Zeitraum geplante Durchführung einer Messe oder Ausstellung unmöglich ist, da ein vollständiges Veranstaltungsverbot gilt. Die geltend gemachten Schäden sind bis zu 80 Prozent und bis maximal acht Millionen Euro pro Veranstaltung beihilfefähig.

Land übernimmt koordinierende Funktion

Auf Initiative der Wirtschaftsministerkonferenz wird das Absicherungsprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Wirtschaftsministerien und -behörden der Bundesländer gemeinsam umgesetzt. Der Bund stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung. Für die verwaltungstechnische Umsetzung des Sonderfonds sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien der Bundesländer zuständig. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut die zentrale IT-Plattform und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.

Für Baden-Württemberg werden im Haushalt 2022 die notwendigen Finanzmittel für die verwaltungstechnische Umsetzung zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die Initiative des Bundes zur Schaffung eines Absicherungsinstrumentes für die Planung von Messen und Ausstellungen von Anfang an tatkräftig in den Bund- Länderabstimmungen unterstützt. Damit soll Vertrauen der baden-württembergischen Messe- und Ausstellungsveranstalter für die Planungen von anstehenden Veranstaltungen für den Herbst und das kommende Frühjahr geschaffen werden.

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