Rund ein Jahr, nachdem das Gesetz zur Schaffung einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, ist die an Behandlung, Therapie und Resozialisierung orientierte Sicherungsverwahrung im Land gut verankert.
In einer neu geschaffenen Abteilung für Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Freiburg sind derzeit 57 Sicherungsverwahrte untergebracht. Sie werden von einem Behandlungsteam betreut, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachdienste der Justizvollzugsanstalt sowie des allgemeinen Vollzugsdienstes zusammensetzt.
Die Abteilung für Sicherungsverwahrung erstreckt sich über vier Stockwerkstationen. Je nach Behandlungsbedarf sind die Sicherungsverwahrten auf einer Zugangs- und Orientierungsstation, einer Station für derzeit gefährliche und gemeinschaftsunfähige Sicherungsverwahrte oder auf einer Station mit verpflichtendem Wohngruppenvollzug untergebracht. Der Wohngruppenvollzug erfolgt auf zwei Stationen: eine zur Motivation und zur Förderung sozialer Kompetenz sowie eine für Tataufarbeitungen und für die Vorbereitung einer späteren Entlassung.
Die Fachdienste der Justizvollzugsanstalt sowie externe Fachkräften bieten neben psychotherapeutischen Einzeltherapien auch deliktspezifische Therapiegruppen, soziales Kompetenztraining, Arbeits-, Kunst- und Bewegungstherapien sowie Suchtkontrollgruppen an. Die Behandlungsangebote werden von den meisten Sicherungsverwahrten gut angenommen; insbesondere nehmen rund 80 Prozent der Sicherungsverwahrten einzelpsychotherapeutische Gespräche in Anspruch, 20 Prozent werden in deliktsspezifischen Behandlungsgruppen therapiert. Nur ein kleiner Teil der Sicherungsverwahrten lehnt trotz stetiger Motivationsbemühungen durch das Behandlungsteam jegliche Form einer therapeutischen Intervention ab.
Die durch die Einschätzung externer Sachverständiger bestätigten Therapieerfolge der intensiven Behandlungsbemühungen sind bereits sichtbar. So haben acht Untergebrachte nach gerichtlicher Empfehlung - in den meisten Fällen niederschwellige - Lockerungen des Vollzugs wie begleitete Ausgänge erhalten. Damit sollen sie auf eine angestrebte Entlassung vorbereitet werden.
Justizminister Rainer Stickelberger dankte allen Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Freiburg, die an der Entwicklung und Umsetzung der Neuausrichtung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung beteiligt waren, für ihr großes Engagement. „Mir ist sehr bewusst, dass der Umgang mit sicherungsverwahrten Menschen, die allesamt bereits viele Jahre des Strafvollzugs hinter sich haben, eine der schwierigsten Aufgaben ist, die Justizvollzugsbedienstete übernehmen“, sagte Stickelberger.
Weitere Informationen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 4. Mai 2011 die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt. Seit 1. Juni 2013 ist das Landesgesetz zur Schaffung einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg in Kraft.
Der Vollzug der Sicherungsverwahrung erfolgt in einem im Jahr 2001 errichteten und für die neue behandlerische Ausrichtung baulich umgestalteten Nebengebäude der Justizvollzugsanstalt Freiburg. Das Nebengebäude verfügt über ein eigenes Torwachgebäude; auch aufgrund seiner besonderen Lage, des moderneren Standards und der ausreichend bemessenen Zimmer eignet sich das Nebengebäude für die Sicherungsverwahrung.
Derzeit sind in der Justizvollzugsanstalt Freiburg 57 männliche Sicherungsverwahrte untergebracht. Für die Betreuung und die Gewährleistung der Sicherheit sind rund 60 Bedienstete zuständig.