Tierschutz

Schweinehaltungsverbot gegen Landwirt in Rottweil

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Ferkel stehen in einer Box einer Schweinezuchtanlage (Quelle: dpa).

In einem schweinehaltenden Betrieb im Landkreis Rottweil wurden unhaltbare Zustände festgestellt. Der Betrieb wurde geschlossen. Die Umstände müssen nun schnellstens geklärt werden.

In der vergangenen Woche teilte das Landratsamt Rottweil erstmals dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit, dass in einem schweinehaltenden Betrieb unhaltbare Zustände festgestellt wurden. Der Hinweis erfolgte unter anderem durch ein Medienorgan.

„Bereits am vergangenen Freitag fand eine Kontrolle des Betriebs durch die Behörden vor Ort, Regierungspräsidium und Ministerium sowie die Polizei statt. Die Situation auf dem Betrieb erforderte ein unmittelbares Einschreiten der Behörde. Aufgrund der festgestellten Mängel kommt eine Weiterführung der Schweinehaltung aus Sicht der Behörde nicht in Frage. Eine größere Anzahl Ferkel wurde bereits am Wochenende behördlicherseits auf einen anderen Betrieb verbracht. Behandlungsbedürftige Tiere wurden unmittelbar von einem Tierarzt versorgt. Da es sich bei den verbliebenen Tieren vorwiegend um Muttersauen und jüngere Ferkel handelt, muss die Schweinehaltung in einem tierschutzgerechten Verfahren aufgelöst werden. Da dies einige Zeit dauern wird, werden derzeit weitere Maßnahmen umgesetzt, um bis zur vollständigen Auflösung des Bestands das Wohl der Tiere sicherzustellen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Montag, 5. Oktober 2020.

Die Umstände, wie es in dem Betrieb zu solchen Zuständen kommen konnte, müssen schnellstens geklärt werden.

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