Das Land investiert massiv in den Ausbau von kommunalen Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen für schnelles Internet. „Für uns ist es wichtig, dass die Kommunen dort rasch handeln können, wo der Telekommunikations-Markt versagt. Grün-Rot hat daher mit der Breitband-Offensive 4.0 das attraktivste Förderprogramm aller Zeiten für den Internet-Ausbau aufgelegt: Die Förderpauschalen sind so hoch und die Fördermöglichkeiten so umfangreich wie nie zuvor. Das Land stellt bis 2018 insgesamt rund 250 Millionen Euro zur Verfügung – ein Engagement, das in der Fläche ankommt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, zur Übergabe der Breitband-Förderbescheide über rund 6 Millionen Euro an die Gemeinden Eigeltingen und Mühlingen (Landkreis Konstanz).
Ein Schwerpunkt der Landesförderung liegt in der interkommunalen Zusammenarbeit. „Interkommunale Zusammenarbeit nützt allen. Wenn Gemeinden und Kreise den Breitbandausbau gemeinsam planen und umsetzen, können sie schneller dort ausbauen, wo der Markt versagt – und sparen dabei Geld und Personal. Wir honorieren interkommunale Zusammenarbeit mit höheren Fördersätzen. Bereits ab der Planung können jetzt bis zu 90 Prozent der Aufwendungen gefördert werden“, so der Minister. Die Gemeinden Eigeltingen und Mühlingen haben sich deswegen der landkreisübergreifenden Breitbandversorgungsgesellschaft BLS Sigmaringen angeschlossen. Zur Gesellschaft gehören Kommunen der Landkreise Biberach, Sigmaringen und Konstanz. Mithilfe von 3,4 Millionen Euro aus Landesmitteln baut Eigeltingen seine Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze aus und bietet damit den privaten Haushalten und dem Gewerbe die Möglichkeit, an das schnelle Internet angeschlossen zu werden. In Mühlingen unterstützt das Land den Ausbau der Höchstgeschwindigkeitsnetze mit 2,5 Millionen Euro.
Breitbandversorgung in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist nach dem Breitband-Atlas des TÜV Rheinland fast flächendeckend mit mindestens 2 Megabit pro Sekunde versorgt. Über 71 Prozent der Haushalte haben bereits jetzt die Möglichkeit, Bandbreiten von über 50 Megabit pro Sekunde nutzen zu können. Baden-Württemberg steht damit zusammen mit Nordrhein-Westfalen an der Spitze der Flächenländer. Dass die Breitbandoffensive 4.0 des Landes greift, zeigt die Antragssituation: seit August 2015 sind 235 Anträge eingegangen.
Breitbandinitiative II
Die Landesregierung hat 2012 mit der Breitbandinitiative II den Ausbau von schnellem Internet neu aufgestellt und dabei eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Grundsätzlich fördert das Land nach dem Betreibermodell mit glasfaserbasierten Netzen in öffentlicher Hand. Dort, wo der Markt versagt, unterstützt das Land die Kommunen beim Breitbandausbau. Diese bauen die kommunalen Netze nach ihren Bedürfnissen schrittweise aus. Die Infrastruktur, wie Kabelkanäle, Leerrohre und die inaktive Glasfaser, ist im Eigentum der Kommunen. Der spätere Netzbetrieb wird von Netzbetriebsgesellschaften übernommen, die sich in transparenten Ausschreibungsverfahren einen Dienstanbieter als Partner auswählen.
Die Breitband-Offensive 4.0
Die Breitband-Offensive 4.0 startet die nächste Stufe im Breitbandausbau. Die neue Förderrichtlinie wurde im Juli 2015 von der Europäischen Union genehmigt. Mit den beiden Sonderlinien „Schulen an die Glasfaser“ und „Gewerbe an die Glasfaser“ unterstützt das Land die Kommunen mit bis zu 90 Prozent Förderung. Die guten Erfahrungen bei der Interkommunalen Zusammenarbeit, das gezielte und effiziente Miteinander und die dabei erzielten Synergien honoriert das Land ebenfalls bereits ab der Planung mit einem bis zu 90 Prozent hohem Fördersatz.
Erhöhte Mittelausstattung
Das Land hat im Doppelhaushalt 2015 / 2016 die Mittel für den Breitbandausbau verdreifacht. Außerdem setzt es gezielt zusätzliche Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes und der Digitalen Dividende für den Breitbandausbau ein. Bis 2018 stehen somit insgesamt fast 250 Millionen Euro in Baden-Württemberg zur Verfügung.
Neue Förderrichtlinie
- Höhere Förderpauschalen: Im investiven Bereich wurden die Fördersätze von bisher 50 auf durchschnittlich 70 Prozent erhöht.
- Erhöhter Zuschuss für Planungen: Die Planungen von glasfaserbasierten kommunalen Netze erhalten ab sofort ebenfalls einen Zuschuss von 70 Prozent.
- Interkommunale Zusammenarbeit: Das Land honoriert den überörtlichen Ansatz mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent. Ab sofort dürfen nicht nur die einzelnen Kommunen, sondern auch die Kreise Förderanträge für den Breitbandausbau stellen und Netze bauen.
- Schulen an die Glasfaser anschließen: Den Anschluss von Schulen an die Glasfaser fördert das Land mit bis zu 90 Prozent - unabhängig von der Raumkategorie nach dem Landesentwicklungsplan. Für das Tüftlerland Baden-Württemberg sind schlaue Köpfe die wichtigsten Ressourcen.
- Gewerbegebiete an die Glasfaser anschließen: Die Anbindung der Gewerbegebiete an das Glasfasernetz ist mit bis zu 90 Prozent förderfähig - abhängig von der Raumkategorie. Die symmetrischen Datenraten stärkt die Wirtschaftskraft Baden-Württembergs, mit seinen vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum.
- Entbürokratisierung: Als Mindest-Standard legt die neue Förderrichtlinie für Gewerbegebiete eine symmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde und für Privathaushalte eine asymmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde fest. Die aufwändige Bedarfsanalyse kann entfallen.
- Neue Fördermöglichkeiten: Dazu zählen beispielsweise die Pacht von Leitungen oder die Mitnutzung von vorhandener Infrastruktur wie zum Beispiel Bahntrassen, in die dann eigene Glasfaser-Leitungen gelegt werden.
Neue Verwaltungsstruktur mit Kompetenzzentrum Breitbandausbau:
Die Landesregierung hat das Kompetenzzentrum Breitbandausbau beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung etabliert.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Breitbandausbau im Land