Tierschutz

Schwerpunktkontrolle von Tiertransporten

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Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Innenminister Thomas Strobl stehen während einer Schwerpunktkontrolle Tiertransport an der Autobahn A5 bei Walldorf neben einem Lastwagen. (Foto: © Sebastian Gollnow/dpa)

Im Kampf gegen Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten ist eine Schwerpunktkontrolle am Autobahnkreuz Walldorf erfolgt. Tiertransporte werden im Land in regelmäßigen Abständen gemeinsam von Veterinärbehörden und Polizei überprüft.

„Erst kürzlich hat sich beim Fall eines illegalen Transports von Katzen- und Hundewelpen aus der Slowakei nach Spanien gezeigt, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den Veterinärbehörden und der Polizei funktioniert“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Schwerpunktkontrolle von Tiertransporten in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis).

Tiertransporte werden im Land in regelmäßigen Abständen gemeinsam von Veterinärbehörden und Polizei überprüft. Kontrollen finden zum Beispiel statt, wenn die Polizei Fahrzeuge anhält und bei einer Auffälligkeit Amtstierärzte als Sachverständige miteinbezieht. Obligatorisch überprüft werden Tiertransporte auch bei der Anlieferung an Schlachtbetrieben und bei Versand über die Staatsgrenze hinweg. Zudem gibt es in Baden-Württemberg zweimal jährlich mehrwöchige Schwerpunktaktionen, die gemeinsam von den unteren Verwaltungsbehörden und der Polizei durchgeführt werden.

„Harte Kontrollen, weil wir ein Herz für Tiere haben!“

„Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten sind kein Kavaliersdelikt. Wir werden die Schwerpunktkontrollen weiterhin fortführen und Verstöße ganz konsequent ahnden. Unsere Polizei arbeitet hier Hand in Hand mit den Veterinärbehörden, mit den Amtstierärzten zusammen – so wird es im Sinne des Tierschutzes auch weiterhin sein. Uns liegt das Tierwohl am Herzen – und Verstöße werden konsequent verfolgt“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl.

Deutschland sei ein ausgesprochenes Transitland für Tiertransporte, erklärten Innenminister Thomas Strobl und der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. So würden beispielsweise Schlachtschweine von Holland oder Dänemark nach Italien oder Kälber aus Polen nach Spanien transportiert. „Baden-Württemberg ist aufgrund seiner Lage und Infrastruktur davon besonders stark betroffen – die Autobahnen A 5 und A 7 in Nord-Süd-Richtung und die A 6 in Ost-West-Richtung sind die Hauptverkehrswege für diese Transporte“, sagten die Minister.

Auswirkungen der Transporte auf die Tiere

„Das ungewohnte Umfeld, die beengten Verhältnisse, Rangkämpfe und das im Tiertransporter herrschende Klima belasten die Tiere sehr. Um während der Fahrt das Gleichgewicht halten zu können, kommt es zu schmerzhaften Muskelanspannungen“, erklärte Minister Hauk. Die ständigen Schwankungen im Transportfahrzeug würden bei den Tieren Unwohlsein hervorrufen. Zusätzlich käme es zu Stress durch das Be- und Entladen sowie durch geänderte Tränke- und Fütterungszeiten. „Bei einer Schwerpunktkontrolle werden Tiertransportfahrzeuge von der Polizei zu einem Kontrollort geleitet und dort durch Veterinärpersonal und Polizei überprüft“, erklärte Hauk. „Hierbei werden eine Sichtung der Dokumente und die Begutachtung des Transportmittels und der Tiere durchgeführt. Die Kontrollergebnisse werden beurteilt und daraufhin wird entschieden, ob Sofort- oder Folgemaßnahmen getroffen werden müssen. Die Kontrollergebnisse werden dokumentiert und es wird gegebenenfalls Rückmeldung an die Behörde des Versandortes und die für die Zulassung des Transportunternehmers zuständige Behörde über Beanstandungen gegeben“, erläuterte der Minister weiter.

Engagement des Landes zum Thema Tierschutz beim Transport

Eine Gesellschaft, die Lebensmittel tierischen Ursprungs konsumiere, könne nicht auf Tiertransporte verzichten. Diese Transporte müssten für die Tiere jedoch so erträglich wie möglich gestaltet werden. Die Landesregierung habe daher in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen ergriffen, darunter die verstärkte Überwachung von Tiertransporten in Baden-Württemberg und eine konsequente Verfolgung festgestellter Verstöße. Nun fordere man erneut, dass die bestehenden hohen Standards des europäischen und nationalen Tiertransportrechts (Verordnung (EG) Nr. 1/2005) konsequent eingefordert und eingehalten werden und dass auf EU-Ebene weitere Verbesserungen angestrebt werden.

Am 6. Februar 2018 fand auf Initiative von Minister Hauk ein Runder Tisch zum Thema Tiertransporte in Drittländer statt. Es waren alle betroffenen Marktteilnehmer und interessierten Nichtregierungsorganisationen aus Baden-Württemberg vertreten. Als Ergebnis wurde eine Selbstverpflichtung der Unternehmen verabschiedet, dass künftig keine Schlachttiertransporte mehr aus Baden-Württemberg in Drittstaaten erfolgen werden.

Unterstrichen wurde diese Selbstverpflichtung noch durch einen ausführlichen Antrag des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Agrarministerkonferenz, die vergangene Woche in Münster stattfand. „Mit dem Antrag gegen Lebendtransporte von Schlachttieren in Drittstaaten haben wir ein deutliches Zeichen gesetzt. Wir bitten damit den Bund, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür stark zu machen, unter anderem ein Verbot des Exports von Schlachttieren und nicht abgesetzten Kälbern aus der EU in Drittländer (ausgenommen Norwegen und der Schweiz) zu verbieten. Beim Tierschutz gibt es keine Rabatte. Wenn lebende Tiere transportiert werden, müssen klare Standards gelten“, sagte Peter Hauk.

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