Coronavirus

Polizei kontrolliert Maskentragepflicht

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Maskenpflicht-Schild in einer Fußgängerzone.

Die Polizei hat am vergangenen Wochenende die Einhaltung der Maskentragepflicht kontrolliert und eine Vielzahl von Verstößen festgestellt.
 
„Wir befinden uns in einer sehr kritischen Phase der Pandemie, noch können wir gemeinsam die Weichen für den weiteren Verlauf stellen. Ich setzte dabei auch auf unseren Zusammenhalt in Baden-Württemberg, der unser Land zu dem gemacht hat, was es heute ist. Ich kann mich an keine Situation erinnern, in der diese Tugend so wichtig war wie heute. Leider machen die Kontrollen unserer Polizei vom Wochenende deutlich, dass Vernunft bei manchen Zeitgenossen Mangelware ist.“, bilanzierte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die Ergebnisse zu den Kontrollen der Corona-Verordnung am vergangenen Wochenende. Zum 19. Oktober 2020 wurde auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verschärft. Die Maskentragepflicht gilt nun in ganz Baden-Württemberg in Fußgängerzonen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen gilt jetzt eine Maskentragepflicht.

Vielzahl von Verstößen festgestellt

Am vergangenen Wochenende (Samstag, 24. Oktober und Sonntag, 25. Oktober 2020) hat die Polizei bei ihren Kontrollen zur Überwachung der Corona-Verordnung eine Vielzahl von Beanstandungen registrieren. „Landesweit musste die Polizei bei rund 10.500 Personenkontrollen insgesamt 1.023 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung feststellen. Das heißt, jeder Zehnte hat wohl noch nicht den Ernst der Lage erkannt. Allein 892 Betroffene davon sehen einer Anzeige wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht entgegen. Gerade das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist der denkbar einfachste Schutz vor einer Ausbreitung des Virus. Daher klare Aussage: Wir kontrollieren weiter“, mahnte Innenminister Thomas Strobl das Einhalten der Maskenpflicht an.

Nach dem stetigen Anstieg der Infektionszahlen hatte die Landesregierung die dritte Pandemiestufe ausgerufen und die Corona-Verordnung zum 19. Oktober um weitere Maßnahmen verschärft. Im Wesentlichen gilt seitdem neben der Maskenpflicht:

  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Private Feiern sind keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung. Für kulturelle Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

Die detaillierten Regeln finden sich in der Corona-Verordnung.

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