Katastrophenschutz

„Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ wird umgesetzt

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich am Mittwoch die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg (Bild: dpa).

Die neue Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien als sachlich zuständige Katastrophenschutzbehörden zügig umgesetzt.

In einem ersten Schritt muss die genaue Abgrenzung der neuen Zentralzone und der neuen Mittelzone festgelegt werden, für die eine Evakuierungsplanung zum Schutz der Bevölkerung aufzustellen ist. Dabei sind örtliche Gegebenheiten wie Geländestruktur, Besiedlungsverhältnisse und Verwaltungsstrukturen zu berücksichtigen.

Die Regierungspräsidien haben nun nach Abstimmung mit dem Innenministerium den unteren Katastrophenschutzbehörden in den Stadt- und Landkreisen einen ersten unter fachlichen Aspekten erarbeiteten Vorschlag für die Abgrenzung der Planungsgebiete an den Rändern übermittelt. „Dieser soll auch mit den betroffenen Gemeinden in einem möglichst transparenten Verfahren abgestimmt werden“, hat Innenminister Reinhold Gall betont.

Eine unter Federführung des Innenministeriums Baden-Württemberg formulierte Rahmenempfehlung zur Evakuierungsplanung soll von der Innenministerkonferenz bei ihrer Herbstsitzung am 11./12. Dezember in Köln verabschiedet werden und den planenden Behörden ergänzende, einheitliche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Umzusetzen sind auch neue Vorgaben für den „Aufenthalt in Gebäuden“ sowie die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten. „Uns ist bewusst, dass das Land und die Kommunen durch die Umsetzung der neuen Empfehlungen vor eine große Herausforderung gestellt sind. Der Schutz unserer Bevölkerung gebietet aber, dass wir uns dieser schwierigen Aufgabe annehmen“, unterstrich Minister Gall.

In Baden-Württemberg gelten die Empfehlungen für die Umgebung der Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb in Neckarwestheim, Philippsburg, Fessenheim (F), Gundremmingen (Bayern) und Beznau/Leibstadt (CH). Anfragen zur Neuplanung beantworten die jeweils zuständigen Regierungspräsidien.

Weitere Informationen

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat sich die Strahlenschutzkommission (SSK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter anderem mit dem Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen befasst und die derzeit gültigen Planungszonen für den externen Notfallschutz aus den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen“ vom 21. September 2008 überprüft.

Zum dritten Jahrestag des Reaktorunfalls im März 2014 hat die Strahlenschutzkommission empfohlen, erweiterte Planungsgebiete für die zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden und Jodblockade wie folgt festzulegen:

Rahmenempfehlungen 2008 - Empfehlungen 2014

Zentralzone bis ca. 2 km Entfernung - Zentralzone bis ca. 5 km Entfernung
Mittelzone bis ca. 10 km Entfernung - Mittelzone bis ca. 20 km Entfernung
Außenzone bis ca. 25 km Entfernung - Außenzone bis ca. 100 km Entfernung
Fernzone bis ca. 100 km - Gesamtes Staatsgebiet

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