Um die Bearbeitung von gerichtlichen Asylverfahren weiter zu beschleunigen, unterstützt Baden-Württemberg ein Pilotprojekt des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum elektronischen Datenaustausch mit den Verwaltungsgerichten. Akten des BAMF werden künftig rein elektronisch auf gesicherten Übertragungswegen an das Verwaltungsgericht übermittelt, zeitliche Verzögerungen auf dem Postweg entfallen.
Das Pilotprojekt soll im März am Verwaltungsgericht Stuttgart starten. Längerfristig soll in der gesamten Landesjustiz die elektronische Akte eingeführt werden. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger mit.
„Die elektronische Datenübermittlung ist eine sinnvolle Ergänzung unserer umfassenden Maßnahmen für eine zügige, rechtsstaatliche Bearbeitung der gerichtlichen Asylverfahren“, sagte Minister Stickelberger. Er wies darauf hin, dass das Land als Reaktion auf die zunehmenden Migrationsströme allein im vergangenen Jahr 23 neue Stellen für Verwaltungsrichter geschaffen habe. „Zudem werden in Baden-Württemberg die Asylverfahren nach Herkunftsländern geordnet und dann jeweils hochspezialisierten, bestens eingearbeiteten Gerichtskammern zugewiesen. Dies sichert eine effektive und rasche Bearbeitung ohne immer wieder neue Einarbeitung in die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des jeweiligen Herkunftslandes“, so Stickelberger. Baden-Württemberg leite außerdem gemeinsam mit Niedersachsen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die aktuell die asylverfahrensrechtlichen Vorschriften auf den Prüfstand stelle. Im kommenden Frühjahr sollen die Ergebnisse bei der Justizministerkonferenz in Brandenburg vorgestellt werden.