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Öffnungsperspektiven für Studierende und Hochschulen

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Alexander Pfisterer, Dozent an der Universität Mannheim, demonstriert in einem Hörsaal der Universität die Aufzeichnung einer digitalen Wirtschaftsvorlesung. (Bild: picture alliance/Uwe Anspach/dpa)

Mit der Neuregelung der Corona-Verordnung bekommen die Hochschulen mehr Gestaltungsspielraum, um vor allem für die Studienanfängerinnen und -anfänger Veranstaltungen in Präsenz anbieten zu können.

Die seit Montag gültige Corona-Verordnung des Landes und Corona-Verordnung Studienbetrieb bringen sowohl für Studierende als auch für die Hochschulen im Land erhoffte Öffnungsperspektiven: „Die Studierenden in Baden-Württemberg erhalten ein Stückchen mehr Normalität, die Hochschulen mehr Planungssicherheit“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am 8. März in Stuttgart. „Die Hochschulen bekommen mehr Gestaltungsspielraum, um vor allem für die Studienanfängerinnen und -anfänger Veranstaltungen in Präsenz anbieten zu können.“

„Die Hochschulen haben auf die pandemiebedingte Einschränkung des Präsenz-Studienbetriebs bisher hervorragend und verantwortungsvoll reagiert und die notwendigen Maßnahmen eingehalten“, sagte Theresia Bauer weiter. Aber: Mit digitalen Angeboten sei zwar ein weitgehend ordnungsgemäßes Studium ermöglicht worden, doch normales Studieren lebe natürlich vom direkten Kontakt, wie die Ministerin weiter sagte. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich vergangene Woche bei Studierenden in Heidelberg über deren Sorgen und Nöte informiert – und neben der Öffnung der Bibliotheken weitere Perspektiven angekündigt.

Mehr Präsenz möglich – vor allem für Erstsemester

Mit der neuen Corona-Verordnung des Wissenschaftsministeriums können die Hochschulen schrittweise und verantwortungsvoll mehr Präsenz-Lehrveranstaltungen anbieten, da wo das in der Sache dringend geboten ist. „Vor allem für Erstsemester ist der direkte Kontakt wichtig. Auf diese Weise lernen sie Kommilitonen kennen und können in direkten Austausch treten. Denn Lernen ist auch ein sozialer Prozess. Mit der schrittweisen Öffnung ermöglichen wir den Studierenden wieder besseres Lernen und sie kommen ein Stück raus aus der Vereinzelung“, sagte Theresia Bauer. Bestimmte Veranstaltungen für Studierende, die aufgrund der Pandemielage einen Präsenzbetrieb bisher nicht oder nur wenig kennenlernen konnten und zwingend auf den Lernraum „Hochschule“ angewiesen sind, werden künftig im Einzelfall wieder möglich. 

Hochschulbibliotheken öffnen, Studienbetrieb weiter online

„Die Bibliotheken sind zentrale Lernorte“, betonte Bauer. „Ich freue mich deshalb besonders, dass wir den Studierenden diesen Raum wieder öffnen können. Spielt er doch für einen erfolgreichen Studienverlauf eine ganz entscheidende Rolle.“ Die Hochschulbibliotheken sind über die Abholung bestellter Medien und die Rückgabe von Medien hinaus für die weitere Nutzung geöffnet. Die weitergehende Öffnung der Bibliotheken etwa für Lern- und Arbeitsplätze, Freihandmagazine nach Voranmeldung ist wichtig zur Verbesserung der Studienbedingungen und insbesondere der Prüfungsvorbereitungen der Studierenden.

Auch mit der neuen Corona-Verordnung wird der Präsenz-Studienbetrieb grundsätzlich online weitergeführt. Hochschulen können aber wie bisher Präsenzstudienangebote durchführen, wo es epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich ist, damit die Studierenden ihr Studium erfolgreich absolvieren können.

Hochschulsport

In der Corona-Verordnung wurde klargestellt, dass die Hochschulen ihren Studierenden die Nutzung der Sportstätten der Hochschulen – entsprechend der für den für Individual- und Freizeitsport geltenden Regelungen – im Rahmen der Hygienekonzepte und inzidenzabhängig ermöglichen können.

Vorrangiges Ziel bleibe es aber natürlich, so Theresia Bauer, die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen. Dafür werden die Hygiene-Regeln erweitert. An den Hochschulen, einschließlich der Bibliotheken, müssen daher künftig medizinische Masken oder Atemschutzmasken (FFP2/KN95/N95) getragen werden. Damit die Öffnungsschritte möglich sind, müssen die Hygieneanforderungen eingehalten werden. Das gilt insbesondere für die Pflicht zur Einhaltung des Abstands, zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, zur Kontaktnachverfolgung sowie die sonstigen allgemeinen und besonderen Hygieneanforderungen.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Studienbetrieb

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung Studienbetrieb

Digitale Kulturangebote für Studieninteressierte und Studierende

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