Studium

Neues Orientierungsverfahren für angehende Studierende ab Wintersemester 2011/2012

Ab dem kommenden Wintersemester 2011/2012 müssen angehende Studierende bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachweisen, dass sie an einem sogenannten Orientierungsverfahren zur Unterstützung der Studienwahl teilgenommen haben. Über die Art des Verfahrens entscheiden die einzelnen Hochschulen; die meisten von ihnen setzen den allgemeinen fächerübergreifenden Orientierungstest ein, der unter www.was-studiere-ich.de online absolviert werden kann. Die Neuregelung gilt für alle grundständigen Studiengänge an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Pädagogische Hochschulen.

Für alle Lehramtsstudiengänge gibt es einen speziell auf die Anforderungen dieses  Studiums und des Lehrerberufs zugeschnittenen „Lehrertest“, der ebenfalls ab dem kommenden Wintersemester verbindlich wird. Auch er kann online unter www.bw-cct.de absolviert werden.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir geben den angehenden Studierenden Orientierungshilfe bei der Studienentscheidung, indem wir sie über die Studienangebote an unseren Hochschulen informieren und ihnen dabei helfen, sich Klarheit über eigene Interessen und Fähigkeiten zu verschaffen. Die Wahl eines Studiengangs ist eine wichtige Entscheidung, die überlegt getroffen werden sollte, damit das Studium zum Erfolg wird und nicht zu Enttäuschungen führt“.

Orientierungsverfahren und Orientierungstest

Der von Wissenschaftlern im Auftrag von Hochschulen und Wissenschaftsministerium entwickelte allgemeine fächerübergreifende Orientierungstest ist für das verpflichtende Orientierungsverfahren besonders gut geeignet, die Hochschulen können aber auch andere Verfahren wählen. Es handelt sich um ein standardisiertes Frage-Antwort-Verfahren, das dazu dient, Interessen und kognitive Fähigkeiten von Studieninteressierten festzustellen und mit den Anforderungen von Studienfächern und auch Berufen abzugleichen, und kann unter www.was-studiere-ich.de online absolviert werden. Der Test gliedert sich in zwei Teile, einen Interessenteil und einen Fähigkeitsteil. Der Interessenteil kann in rund 15 Minuten absolviert werden; dieser Teil ist - sofern die Hochschulen den Test im Orientierungsverfahren einsetzen - ab 2011 Pflicht, der zweite Teil bleibt freiwillig.

Am Ende erhalten die Studieninteressierten - und nur diese selbst - eine Auswertung mit Informationen zu ihren Studieninteressen und -fähigkeiten sowie Empfehlungen im Hinblick auf Studiengänge und spätere Berufsmöglichkeiten. Die Hochschulen erhalten lediglich eine formelle Bescheinigung, dass die Bewerber den Test absolviert haben.

Zum kommenden Wintersemester haben sich bisher rund 30 baden-württembergische Hochschulen für den Orientierungstest entschieden. Nähere Informationen zu den jeweils geltenden Orientierungsverfahren geben die einzelnen Hochschulen.

Ausgenommen von dem verpflichtenden Orientierungsverfahren sind die Kunst- und Musikhochschulen, die eigene fachspezifische Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfungen haben, sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg, bei der die Zulassung von einem Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abhängt.

Schon jetzt hat sich der Orientierungstest, der bislang freiwillig angeboten wird,  als „Renner“ erwiesen: In knapp einem Jahr  seit der Online-Schaltung wurde der landesweite Orientierungstest schon rund 400.000 mal absolviert.

Studienorientierung für das Lehramt

Für künftige Lehramtsstudierende gibt es ein besonderes Verfahren zur Studienorientierung, das unter www.bw-cct.de freigeschaltet ist - den sogenannten „Lehrertest“. Er ist eine besondere Form des Orientierungstests und berücksichtigt die spezifischen Anforderungen an den Lehrerberuf. Der Test ist ab Wintersemester 2011/12 für alle Lehramtsstudiengänge verbindlich.

Weitere Informationen: www.studieninfo-bw.de

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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