Coronavirus

Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ab 8. November

Am deutsch-französischen Grenzübergang Kehl fahren Autos nach Deutschland.

Vom 8. November an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht.

Von Sonntag, 8. November 2020, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung des Quarantänezeitraums von 14 Tagen auf zehn Tage. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Mit der neuen Einreise-Quarantäne-Verordnung soll während der sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Infektionslage das Risiko minimiert werden, durch Einreisen nach Baden-Württemberg neue Infektionsherde ins Land zu tragen.“

Künftig grundsätzlich zehn Tage Quarantänepflicht

Die wesentliche Änderung im Überblick: Die Quarantäne-Zeit wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird jedoch nicht mehr generell möglich sein. Neu ist hingegen die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Einige Ausnahmen zugelassen

Die neue Verordnung berücksichtigt im Übrigen verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

Die bereits geschaffenen Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger, die täglich bzw. wöchentlich zum Zwecke der Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in oder aus einem Risikogebiet reisen, bleiben bestehen. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Quarantänepflicht damit weitestgehend ausgenommen. Wie bisher sind Einreisen ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden allen Personen möglich, die in der Grenzregion ihren Wohnsitz haben. Wer aus Baden-Württemberg in ein Risikogebiet in der Grenzregion reist, kann dies ohne anschließende Absonderungspflicht und ohne besonderen Grund ebenfalls für weniger als 24 Stunden tun. Unabhängig davon sind mögliche einschränkende Regelungen zum Aufenthalt im Ausland zu beachten (wie aktuell die Ausgangssperre in Frankreich).

Neu eingeführt ist die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Aufenthalten im Risikogebiet oder bei Einreisen nach Baden-Württemberg von jeweils bis zu 72 Stunden, wenn in dieser Zeit unter anderem Verwandte ersten Grades besucht werden, es der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist.

Weiter sind bestimmte Einreisende von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können. Hiervon profitieren beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte, Richter und Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte, aber auch Athleten, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen. Negativtests können nun auch in französischer Sprache vorgelegt werden.

Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Quarantänepflicht befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen.

Von der Quarantänepflicht sind unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften auch die Saisonarbeiter ausgenommen, sofern sie ihre Arbeit für mindestens drei Wochen in Baden-Württemberg aufnehmen.

Erfolgt die Einreise aus einem Risikogebiet, so muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand von der Quarantänepflicht glaubhaft versichert werden. Für bestimmte Ausnahmen sind Bescheinigungen vorgesehen, die auch das zwingende Erfordernis der Einreise bestätigen müssen: So müssen beispielsweise Grenzpendler und Grenzgänger (die nicht unter die 24-Stunden-Ausnahme für den Grenzverkehr mit Grenzregionen fallen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen können. Baden-Württemberg stellt keine besonderen Formerfordernisse an diese Bescheinigungen. Sie können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.

Infektionsschutz sehr ernst nehmen

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an die Menschen in Baden-Württemberg und in allen Grenzregionen, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig zu beschränken. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch empfehlenswert. Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle im wahrsten Sinne des Wortes grenzüberschreitend zusammenhalten.“

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Quarantäne-Einreise

English press release (PDF)

Communiqué de presse en français (PDF)

Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Eine Trachtengruppe beim Landesfestumzug der Heimattage 2018 in Waldkirch (Bild: © picture alliance/Achim Keller/dpa).
  • Kultur

Zehn Heimatmedaillen verliehen

Kinder sind auf einer Straße mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. (Foto: © dpa)
  • Sicherheit

Start der Aktion „Sicherer Schulweg“

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
  • Ernährung

Eröffnung der Fruchtsaftsaison 2024

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
  • Polizei

25 Jahre Polizei- und Zollzusammenarbeit

Portrait von Michael Kleiner
  • Wirtschaft

Kleiner wirbt in Polen für den Standort Baden-Württemberg

Landesrat Zadra aus Vorarlberg und Verkehrsminister Hermann präsentieren die unterzeichnete Absichtserklärung.
  • Schienenverkehr

Grenzüberschreitenden Schienenverkehr verbessern

Eine Gruppe Grundschülerinnen unterschiedlicher Herkunft stehen auf dem Pausenhof zusammen (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).
  • Integration

Land fördert interkulturelle Elternmentorenprogramme

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
  • Landwirtschaft

Hinweise zum Gemeinsamen Antrag 2024

Aussicht vom Schönbergturm bei Reutlingen.
  • Ländlicher Raum

Neue Förderlinie zur nachhal­tigen Strukturentwicklung

Ein Mann programmiert einen Roboterarm, der in einer Produktionslinie einer Smart Factory eingebaut ist.
  • Arbeitsmarkt

Lage auf Arbeitsmarkt bleibt angespannt

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
  • Quartiersimpulse

Land fördert acht weitere Quartiers-Projekte

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
  • Verbraucherschutz

Projekt zum Verbraucherschutz in einfacher Sprache

Niko Kappel läuft Ehrenrunde nach Medaillengewinn
  • Paralympics

Elf Athleten aus Baden-Württemberg bei den Paralympics in Paris

Eine Hand nimmt eine Euro-Münze aus einer Geldbörse, in der sich weitere Münzen befinden. (Foto © dpa)
  • Soziales

Armut verschlechtert Chancen bei der Wohnungssuche

Hohenlohe
  • Landwirtschaft

Gemeinsamen Antrag digital beantragen und verwalten

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
  • Forst

4,8 Millionen Euro für Anpassung an den Brexit

 Ministerpräsident Winfried Kretschmann (erste Reihe, Dritter von links) beim Besuch zweier Projekte der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart.
  • Stadtentwicklung

Projekte der Internationalen Bauausstellung 2027

Mann im Rollstuhl testet die höhenverstellbare Wandklappliege für Erwachsene in einer „Toilette für alle“
  • Menschen mit Behinderungen

Land fördert „Toiletten für Alle“ erneut mit bis zu 200.000 Euro

Ein Arzt einer Frauenklinik führt eine pränatale Ultraschall-Untersuchung an einer in der 18. Woche schwangeren Frau durch. (Bild: © picture alliance/Daniel Karmann/dpa)
  • Gesundheit

Förderprogramm für Sprach­mittler im Gesundheitswesen

Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) in einem Kasten (Bild: © Carolin Eckenfels/dpa)
  • Polizei

Polizei leistete in rund 1.000 Fällen Erste-Hilfe

Ministerin Olschowski auf der Bühne
  • Forschung

Land stärkt europäische Innovationsprojekte

Eine Pflegerin legt der Bewohnerin einer Seniorenresidenz im Rahmen einer elektronischen Visite ein EKG-Gerät an, das die Daten an einen Tablet-Computer und von dort aus zum Arzt überträgt.
  • Pflege

Weiterentwicklung von Televisiten gefördert

Portraits der Preisträgerinnen
  • Forschung

Landesforschungspreis und Preis für mutige Wissenschaft 2024

Gruppenfoto: Minister Manne Lucha und Simone Fischer zusammen mit Karin Eckstein, Gründerin der Familienherberge und Mitarbeitende, die Landtagsabgeordnete Stefanie Seemann und Illingens Bürgermeister Armin Pioch sowie Emma und Marius.
  • Besuch

Lucha und Fischer besuchen Familienherberge Lebensweg

Hochhaus mit Holzfassade
  • Forst

Besuch des Verwaltungs- und Bildungszentrums „KARLA“