Justiz

Neue Anlaufstelle bei Hassangriffen gegen Justizangehörige

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Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.

Die neue Anlaufstelle im Justizministerium bei Hassangriffen gegen Justizangehörige nimmt ihre Arbeit auf. Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss strafbaren Hass im Netz konsequent bekämpfen.

Der Ton in den sozialen Medien wird immer rauer. Eine verrohte und respektlose Kommunikation macht auch gegenüber der Justiz nicht halt. Justizangehörige aller Berufsgruppen sind zunehmend Anfeindungen, mitunter sogar Angriffen, ausgesetzt. Im Internet, in den sozialen Medien oder auf eigens geschaffenen Internetseiten, kommt es zu Anfeindungen, die über Unmutsbekundungen in der Sache deutlich hinausgehen (sogenannter Hate Speech). Dem tritt das Justizministerium entschieden entgegen:

Ministerin Marion Gentges sagte: „Heute hat die neu geschaffene Anlaufstelle bei Hassangriffen gegen Justizangehörige im Ministerium der Justiz und für Migration offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Wer die Meinungsfreiheit und die Demokratie schützen will, muss strafbaren Hass im Netz konsequent bekämpfen und sich als Ministerium somit auch schützend vor alle Angehörigen der Justiz stellen. Wir setzen damit eine Maßnahme unseres Koalitionsvertrags um. Hass und Hetze dürfen weder gegenüber den Beschäftigten in unserer Justiz noch generell in unserer Gesellschaft einen Platz haben und müssen konsequent verfolgt werden.“

Anlaufstelle informiert und unterstützt

Von Hate Speech betroffen können Justizangehörige aller Berufsgruppen sein, darunter Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Servicemitarbeitende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Bedienstete im Justizvollzug. Im Bedarfsfall können sie sich jetzt an die neu geschaffene Stelle wenden, die einzelfallbezogen über die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten informiert und bedarfsgerecht unterstützt, etwa bei der Stellung von Löschanträgen in den sozialen Netzwerken oder bei der Entfernung rechtswidriger Inhalte aus dem Index von Internet-Suchmaschinen. Darüber hinaus können weitere Hilfsangebote, insbesondere Fortbildungen, Einzelcoachings oder im Extremfall eine polizeiliche Krisenberatung vermittelt werden. Ein eigens erarbeiteter Handlungsleitfaden informiert über die Unterstützungsleistungen der Anlaufstelle und gibt im Hinblick auf die üblicherweise vorkommenden Fallkonstellationen rechtliche und praktische Hilfestellungen.

Die Anlaufstelle bei Hassangriffen ist für alle Angehörigen der Justiz im Land im Intranet des Justizministeriums erreichbar. Dort ist ebenfalls ein neu erarbeiteter allgemeiner Handlungsleitfaden bei typischen Fallgestaltungen abrufbar.

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