Landwirtschaft

Neuausrichtung der Förderprogramme bringt mehr Ökologie, Tierwohl, Ressourcenschutz und Innovation

Traktor mäht Wiese

„Mit dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 verfügt Baden-Württemberg über ein modernes, gesellschaftlich akzeptiertes Förderinstrumentarium für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum“, sagte der Amtschef des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, bei der Sitzung des MEPL-Begleitausschusses in Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) zum Beginn der neuen Arbeitsphase des Begleitausschusses. Das Gremium begleitet die Umsetzung der 16 Förderprogramme für die Landwirtschaft, den Natur-, Ressourcen- und Klimaschutz sowie die Regionalentwicklung im Ländlichen Raum mit einem Förderrahmen von 1,8 Milliarden Euro im siebenjährigen Förderzeitraum.

„Mit der Neuausrichtung der Förderprogramme rücken Ökologie und Tierwohl, Innovation und Beratung sowie Regionalentwicklung und ländliche Wirtschaft noch stärker in den Mittelpunkt der Agrarpolitik und der Politik für den Ländlichen Raum“, sagte Reimer. Die Hauptziele der Programme seien der Ressourcen- und Klimaschutz, die Bewahrung der Kulturlandschaft, die zukunftsfähige Weiterentwicklung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Landwirtschaft sowie der Erhalt eines lebenswerten Ländlichen Raums. Damit werden alle Handlungsfelder zur Stärkung des Ländlichen Raums umfassend berücksichtigt. „Die überwiegend land- und forstwirtschaftlich ausgerichteten Förderprogramme machen die zentrale Funktion und die besondere Verantwortung der Landwirtschaft für einen intakten ländlichen Raum deutlich“, betonte er.

Die Förderung diene insbesondere dazu, die gesellschaftlichen Leistungen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu honorieren. „Für den Schutz des Grünlands oder die Verbesserung der Artenvielfalt gibt es oft keinen Marktpreis und dementsprechend keine Verkaufserlöse. Deshalb setzen wir gezielt öffentliche Mittel ein, um diese öffentlichen Leistungen zu honorieren“, erläuterte Reimer. Dieses Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ sei auch nach der Strategie der Europäischen Union die Basis und die Begründung der Förderpolitik für den Ländlichen Raum.

Reimer hob hervor, dass die Förderprogramme des MEPL III den gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft an Ressourcenschutz, Tierwohl und Nachhaltigkeit gerecht würden und zu einer modernen und leistungsfähigen Landwirtschaft in Baden-Württemberg passten. Als Leuchtturmprogramme nannte er das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) und die Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Weitere ökologisch basierte Programme seien die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), die Umweltzulage Wald (UZW) und die Naturnahe Gewässerentwicklung.

Das Beratungsprogramm „Beratung.Zukunft.Land.“ sei ebenfalls neu gestaltet worden. „Wir unterstützen mit der neu aufgestellten Beratung landwirtschaftliche Betriebe individuell und zielgerichtet mit 63 unterschiedlichen Beratungsmodulen“, so Reimer. Das Programm „Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft“ ermöglicht erstmals die Förderung von innovativen Vorhaben, die besondere landwirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen aufgreifen. Das Programm „Bildung“ ergänzt diese beiden Programme des Wissenstransfers.

Neben den Themen Ressourcenschutz und Ökologie bleibt die Förderung von Investitionen in die Landwirtschaft und die Förderung der Vermarktung ein wichtiges Anliegen. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), die Markstrukturverbesserung und die Flurneuordnung sind bewährte Instrumente. Auch sie sind jetzt mit erhöhten Anforderungen an Ökologie und Ressourcenschutz verbunden. „Die LPR-Maßnahme zur Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe ist eine Erweiterung der Investitionsförderung. Für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist auch die Diversifizierung ein zunehmend wichtiges Förderangebot zur Sicherung des Betriebs- und Familieneinkommens – gerade auch in benachteiligten Gebieten“, sagte der Ministerialdirektor.

Das Programm „Innovative Maßnahme für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) hat ebenfalls multifunktionale Wirkungen. Es trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entstehung von Netzwerken bei. „IMF ermöglicht die Fortführung der Landwirtschaft als Kernelement des Ländlichen Raums. Damit wirkt dieses Programm auch der Abwanderung aus den Dörfern entgegen“, so Ministerialdirektor Reimer. Das Regionalprogramm LEADER stärke das wirtschaftliche Profil der Regionen, es fördere das bürgerschaftliche Engagement und trage zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Auch die Förderprogramme Naturparke und Nachhaltige Waldwirtschaft wirkten im Sinne der Verbesserung der Lebensqualität.

Programme des MEPL III

Für die 16 Programme des MEPL III stehen im Siebenjahreszeitraum insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die EU beteiligt sich mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums mit 710 Millionen Euro. Die nationalen Mittel werden vom Land und über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert. Den größten Anteil nehmen die Agrarumweltprogramme mit rund 60 Prozent des Mittelrahmens ein. Die Investitionen umfassen rund 20 Prozent.

Infodienst Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III)

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