Opferschutz

Neuauflage der Broschüre „Opferschutz – Tipps und Hinweise ihrer Polizei“

„Opfer von Straftaten dürfen mit den Folgen nicht allein gelassen werden. Die Sorgen und Nöte von Kriminalitätsopfern haben für die Polizei höchste Priorität“, sagte Innenminister Reinhold Gall bei der Vorstellung der überarbeiteten Broschüre „Opferschutz – Tipps und Hinweise ihrer Polizei“.

Baden-Württemberg habe im Bundesvergleich seit Jahren eine der niedrigsten Kriminalitätsraten, und die Bürgerinnen und Bürger könnten sich zu Recht sicher fühlen. Komme es dennoch zu einer Straftat, befänden sich Opfer nicht selten in einer Ausnahmesituation und hätten je nach erlittener Schädigung – sei sie physischer, psychischer oder materieller Natur – spezifische Bedürfnisse und individuelle Rechte. Sie bräuchten daher in der akuten Situation vor allem konkrete und praktische Hilfe. Genau dies leiste die überarbeitete Broschüre nun noch zielgerichteter mit einem verbreiterten Spektrum an Informations-, Unterstützungs- und Entschädigungsmöglichkeiten für Opfer von Straftaten.

Die Neuauflage sei umfassend überarbeitet und aktualisiert worden und enthalte beispielsweise für Opfer extremistischer Übergriffe Informationen über eine mögliche finanzielle Unterstützung seitens des Bundesamtes für Justiz. Auch enthalte die Broschüre neben wichtigen Informationen über den Verlauf des Strafverfahrens praktische Hinweise darüber, wohin sich Opfer nach einem Wohnungseinbruch oder einer Gewalttat wenden können, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Neu sei hierbei ein heraustrennbarer Beratungs-Scheck, mit dem ein noch besserer Zugang zum kostenlosen Beratungsangebot durch die sicherungstechnischen Experten der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ermöglicht werde.

Nach der Polizeistrukturreform sei erstmals bei allen zwölf regionalen Polizeipräsidien ein Referat Prävention direkt beim Polizeipräsidenten eingerichtet worden. Dadurch werde signalisiert, dass Prävention Chefsache und damit die professionelle Wahrnehmung des polizeilichen Opferschutzes garantiert sei. „Opferschutz ist neben der Prävention und Repression eine der tragenden Säulen zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit in Baden-Württemberg und gehört zum Selbstverständnis der polizeilichen Arbeit. Eine der Aufgaben des Referats Prävention ist, die Polizeibeamtinnen und -beamten aller Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums regelmäßig bei den Grundlagen und Neuerungen im Opferschutz zu schulen“, sagte Gall.

Die Erstauflage der Broschüre „Opferschutz – Tipps und Hinweise ihrer Polizei“ wurde 2002 durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Namen des Innenministeriums herausgegeben und seither mehrfach aktualisiert. Der Vertrieb erfolgt über das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und kann direkt beim dortigen Referat Prävention (praevention@polizei.bwl.de) bestellt werden. Außerdem wird sie bei den Polizeidienststellen im Land vorgehalten und ist dort erhältlich.

Broschüre „Opferschutz – Tipps und Hinweise ihrer Polizei“ (PDF)

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