Quartiersimpulse

Mehr als 550.000 Euro für Quartiersentwicklung

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ unterstützt Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure bei einer alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Das Land fördert sieben weitere Projekte.

Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ unterstützt das Land Gemeinden, Städte und Landkreise in der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Ziel ist es, lebendige Quartiere für alle Generationen zu gestalten – also Nachbarschaften, Stadtteile und Dörfer, in denen Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen. In der aktuellen Förderrunde erhalten insgesamt sieben Projekte Fördergelder des Landes.

Die sieben geförderten Projekte

„Bei der Quartiersentwicklung ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Interessen und Wünschen einzubeziehen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Die geförderten Projekte zeigen, wie Bürgerbeteiligung bei der Quartiersentwicklung konkret aussehen kann. Ich hoffe sehr, dass die Angebote vor Ort rege genutzt werden.“

Reaktion auf den demografischen Wandel

Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ reagiert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration seit mehr als fünf Jahren auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Es stärkt die Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den Kommunen sowie der Zivilgesellschaft und trägt damit zu einer nachhaltigen Entwicklung und Stärkung von lebendigen Quartieren in Baden-Württemberg bei. 

Förderprogramm „Quartiersimpulse“

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Es unterstützt Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure bei einer alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Hierbei werden gezielt Quartiersprojekte in Städten und Gemeinden für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 85.000 Euro gefördert. Bei Kommunalen Verbünden und Landkreisen in Verbindung mit kreisangehörigen Gemeinden oder Städten sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten.

Das Förderprogramm wird von der Initiative Allianz für Beteiligung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg durchgeführt. Unterstützend zur Förderung können Kommunen sich beim Gemeinsamen Kommunalen Kompetenzzentrum für Quartiersentwicklung (GKZ.QE) von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag beraten lassen. Darüber hinaus bietet die Quartiersakademie interessierten Haupt- und Ehrenamtlichen in zivilgesellschaftlichen Organisationen und den kommunalen Verwaltungen Qualifizierungen zu Quartiersentwicklung und weiteren Themen an.

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