Coronavirus

Luca-App zur Kontaktnachverfolgung

Das Foto zeigt die Icons der Corona-Warn-Apps Luca und die Corona-Warn-App der Bundesregierung, vertreten durch das Robert-Koch-Institut.

Baden-Württemberg steht unmittelbar vor ersten Öffnungsschritten. Dabei nimmt die Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung eine besondere Bedeutung ein.

Nachdem bereits alle 38 Gesundheitsämter im Land an das Luca-System angebunden sind, können sich bereits jetzt sämtliche Unternehmen, Organisationen und Veranstalter in Baden-Württemberg bei Luca registrieren. „Ich lade auch die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg dazu ein, die App kostenlos auf ihre Smartphones herunterzuladen, um sich auf die anstehenden Öffnungen vorzubereiten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 14. Mai, in Stuttgart.

Sobald die verschiedenen Branchen wie Gastronomie oder Einzelhandel in vielen Stadt- und Landkreisen wieder öffnen dürfen, können die registrierten Unternehmen ihre Besucherinnen und Besucher mit der Luca-App einfach und datenschutzkonform digital erfassen. Dafür müssen die Besucherinnen und Besucher lediglich einen QR-Code scannen. Aus Sicht von Gesundheitsminister Manne Lucha bietet die App viele Vorteile: „Mit der App können wir endlich die bisherige Zettelwirtschaft abschaffen und eine effiziente, unbürokratische Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter ermöglichen.“

Land übernimmt Kosten

Die Nutzung der Luca-App ist in Baden-Württemberg freiwillig und kostenlos, weil das Land hierfür sämtliche Kosten übernimmt. Durch das kostenlose Angebot leistet das Land einen wichtigen Beitrag, damit die Gesundheitsämter möglichst viele Infektionsketten effektiv durchbrechen können. Mit Hilfe von Luca können die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg die Kontaktpersonen einer mit dem Coronavirus infizierten Person schnell ermitteln und umgehend verständigen.

Hierfür werden – nach Einwilligung der betroffenen Person – die Kontaktdaten unmittelbar und verschlüsselt an die Gesundheitsämter weitergeleitet und dort zur Kontaktnachverfolgung genutzt. Wichtig ist: Die Kontaktdaten können ausschließlich von den Gesundheitsämtern entschlüsselt und entsprechend der Corona-Verordnung nur zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung verwendet werden. Die Betreiberinnen und Betreiber der Luca-Standorte erhalten keinen Zugriff auf die Kontaktdaten ihrer Besucherinnen und Besucher. Auch der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, der die Landesregierung bei der Einführung der Luca-App intensiv begleitet hat, unterstützt deren Nutzung.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration arbeitet zudem eng mit den betroffenen Ministerien und Verbänden sowie den kommunalen Landesverbänden zusammen, damit die Nutzung der App für alle Beteiligten (Gesundheitsämter, Nutzerinnen und Nutzer sowie Unternehmen) zu guten Ergebnissen führt.

Die Luca-App

Unternehmen, Organisationen, Veranstalter oder auch Privatpersonen, die Besucherinnen und Besucher digital erfassen möchten, können auf der Luca-Website einen oder mehrere Standorte kostenlos anlegen und einen QR-Code erzeugen. Bei der Nutzung der QR-Codes sind nur wenige Dinge zu beachten. Es empfiehlt sich, die QR-Codes zum Check-In und Check-Out eindeutig, an einem geeigneten Ort, also zum Beispiel dem Tisch einer Gaststätte oder einem gut passierbaren Bereich nach dem Eingang eines Ladenlokals, zu platzieren.

Dadurch können sinnvolle und verwertbare Daten für die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter generiert werden. QR-Codes sollten also nicht außen vor dem Eingang und erst recht nicht im Internet per Bild veröffentlicht werden. Durch einen Scan dieses OR-Codes kann sich jeder, der die Luca-App auf seinem Smartphone installiert hat, einfach und sicher an dem jeweiligen Standort digital registrieren. Die Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer bei der Luca-App liegen auf der Hand: Es müssen keine Kontaktdaten händisch angegeben werden, die Kontaktdaten sind im Falle einer Infektion nur für das Gesundheitsamt sichtbar und man kann einfach nachvollziehen, wann man sich wo befunden hat.

Pressemitteilung vom 13. Mai 2021: Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Corona-Verordnung des Landes

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