Ökolandbau

Landesregierung stärkt Ökologischen Landbau mit gezielten Maßnahmen

Bauer füttert Ziegen

In Baden-Württemberg hat sich ein stabiler Ökolandbau etabliert. Dennoch steht der hohen Nachfrage nach Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung oft ein zu geringes Angebot heimischer Produkte entgegen. Daher fördert die grün-rote Landesregierung die Umstellung und Beibehaltung des Ökolandbaus, den Wissenstransfer in Bildung und Beratung, Vermarktungsaktivitäten und -initiativen sowie die Forschung an den Landwirtschaftlichen Landesanstalten mit dem Aktionsplan „Bio aus Baden-Württemberg“.

Außerdem hat die Landesregierung die Prämien für die Umstellung und Beibehaltung auf den Ökologischen Landbau in der neuen Förderperiode deutlich erhöht.

„Immer mehr Menschen bevorzugen regional erzeugte Bio-Lebensmittel. Diese werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund ihrer Qualität und deren umweltverträglicher Erzeugung geschätzt und schaffen gleichzeitig eine Verbindung zu den landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern vor Ort. So sorgen die Bio-Betriebe im Land mit ihren regionalen Produkten für Wertschöpfung im Ländlichen Raum. Die grün-rote Landesregierung unterstützt Öko-Betriebe sowie Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Betrieb auf die Ökologische Landwirtschaft umstellen möchten, mit erhöhten Zuschüssen und gezielten Maßnahmen. Ziel ist, dass die steigende Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit hochwertigen Produkten aus der Region bedient werden kann“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde beim Besuch der Tübinger Bio-Bauernmilch GmbH (TüBio).

Gezielte Förderung des Biolandbaus in Baden-Württemberg

„Der Ökologische Landbau dient nicht nur der Lebensmittelerzeugung. Er steht auch für eine umwelt- und klimaschonenden Wirtschaftsweise und erbringt so zahlreiche gesellschaftliche Leistungen – beispielsweise für das Tierwohl und beim Klimaschutz. Daher unterstützt die Landesregierung mit dem neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz FAKT, nach dem Prinzip ‚Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ das gesellschaftliche Engagement von Landwirtinnen und Landwirte, das sich nicht alleine über den Produktpreis erwirtschaften lässt“, sagte der Minister. „Um die steigende Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln möglichst aus regionaler Produktion decken zu können, war es uns bei der Neuausrichtung der Förderprogramme wichtig, neben den vielen Programmteilen für konventionell wirtschaftende Betriebe einen Förderschwerpunkt auf den Ökolandbau zu legen“, so Bonde. „Hierzu gehört auch, die Vermarktungsstrukturen für ökologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg sowie die Marktposition heimischer Produkte weiter zu verbessern. Investitionen in die Vermarktung fördern wir daher über das Programm Marktstrukturverbesserung“, sagte Bonde. „Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land haben die Wahl: Sie können mit ihrem bewussten Einkauf die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg unterstützen“, so der Minister abschließend.

Weitere Informationen

Ökoprämien in Baden-Württemberg ab 2015
Für die nächste Förderperiode sind folgende neue und attraktive Fördersätze zum Ökologischen Landbau vorgesehen (siehe Tabelle). Neu ist, dass es – neben einer Anhebung der Fördersätze – eine Differenzierung in eine Einstiegsprämie für die Umstellung auf Ökologischen Landbau und eine Prämie für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise gibt. Die erhöhte Einstiegsförderung wird für zwei Jahre gewährt. Über die Öko-Förderung hinaus ist die Kombination mit verschiedenen weiteren Maßnahmen wie Grünlandförderung und Zwischenfrüchte in FAKT auch weiterhin möglich.

FAKT * ab 2015    
Nutzung:                  Einführung    Beibehaltung    MEKA bisher
Acker/Grünland        350 €/ha      230 €/ha          190 €/ha
Gartenbau                 935 €/ha      550 €/ha          550 €/ha
Dauerkulturen        1.275 €/ha      750 €/ha          700 €/ha

Kontrollkostenzuschuss    
FAKT * ab 2015:    60 €/ha, max. 600 € pro Betrieb    
MEA bisher:            40 €/ha, max. 400 € pro Betrieb

* vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission
FAKT = Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl / ha = Hektar

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) umfasst über 35 Einzelmaßnahmen. Das Gesamtvolumen in der Förderperiode 2014 bis 2020 beträgt etwa 630 Millionen Euro. FAKT wird mit EU-, Bundes- und Landesmitteln finanziert.

Die genannten Maßnahmen sind Bestandteil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL III). Sie stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2014-2020 (MEPL III)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Aktionsplan Bio

Informationsportal Bio aus Baden-Württemberg

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