Kultur

Land und Stadt Tübingen schließen Finanzierungsvereinbarung für Landesbühne Tübingen

Nach jahrelangem Ringen haben sich das Land und die Universitätsstadt Tübingen auf eine Finanzierungsvereinbarung für die Landesbühne Tübingen (LTT) geeinigt. Kunststaatssekretär Jürgen Walter und Oberbürgermeister Boris Palmer unterzeichneten die Vereinbarung in Tübingen.

Kunststaatssekretär Walter: „Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird das Ziel eines Finanzierungsschlüssels zwischen Land und Stadt von 70:30 nicht erst, wie in alten Plänen vorgesehen, im Jahr 2024 erreicht, sondern bereits im Jahr 2017. Die Landesbühne Tübingen hat damit endlich wieder Planungssicherheit“. Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung erfülle die Landesregierung die Zusicherung aus dem Koalitionsvertrag, so Walter. Er dankte sowohl Oberbürgermeister Boris Palmer als auch dem Tübinger Landrat Joachim Walter für das zukünftig stärkere Engagement von Stadt und Landkreis Tübingen bei der Finanzierung der Landesbühne. Die Landesbühne Tübingen habe für den gesamten südwürttembergischen Raum eine große Bedeutung für ein umfangreiches und vielfältiges Theaterangebot. Hierzu gehöre auch das Kinder- und Jugendtheater.

„Der steigende Zuschuss für das Tübinger Landestheater sichert einen wichtigen Bestandteil des kulturellen Angebotes für Tübingen und die Region. Ich begrüße die Entscheidung des Landes, eine so wichtige kulturelle Institution wie das LTT zu unterstützen“, so Oberbürgermeister Boris Palmer.

Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Universitätsstadt Tübingen, ihren Finanzierungsanteil beim LTT bis zum Jahr 2017 auf mindestens 30 Prozent des Gesamtzuschusses zu erhöhen (2011: 23,6 Prozent). Bis zum Jahr 2016 wird der Zuschuss für das LTT pauschal um mindestens 1,2 Prozent des Gesamtzuschusses erhöht. Die jährliche Zuschusserhöhung wird von der kommunalen Seite und dem Land im Verhältnis 2:1 (Kommune : Land) finanziert. Dies bedeutet eine Zuschusserhöhung des Landes in Höhe von jährlich rund 22.000 Euro bis 2017. Entsprechend dem dann erreichten Landeszuschuss in Höhe von 4,19 Mio. Euro wird der kommunale Zuschuss im Jahr 2017 rund 1,8 Mio. Euro betragen und somit ein kommunaler Finanzierungsanteil von 30 Prozent erreicht werden.

Kulturpolitik

Zur Kulturpolitik im Flächenstaat gehört es, gutes Theater im ländlichen Raum zu ermöglichen. Diese Aufgabe erfüllen in Baden Württemberg drei Landesbühnen, nämlich die Badische Landesbühne Bruchsal, die Württembergische Landesbühne Esslingen a.N. und das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen. Diese Theater bespielen nicht nur ihre Sitzkommune, sondern gastieren auch in den umliegenden Regionen. Sie tragen so dazu bei, dass es überall im Land wohnortnahe Theaterangebote gibt.

Alle drei Landesbühnen befinden sich in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und der jeweiligen Kommunen. Die Landesbühnen in Baden-Württemberg sollen aufgrund ihres dezentralen Kulturauftrags grundsätzlich im Verhältnis 70:30 (Land : Stadt) gefördert werden. Seit Abgabe der Empfehlungen der Kulturstrukturkommission im Jahr 1998 hat sich das Land in Verhandlungen mit der Universitätsstadt  Tübingen darum bemüht, den kommunalen Finanzierungsanteil beim LTT auf 30 Prozent zu erhöhen.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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