Als erstes Bundesland stellt Baden-Württemberg die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auf eine Fachhochschulausbildung um. „Die Herausforderungen, denen sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stellen müssen, werden immer komplexer“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.
„Den veränderten Anforderungen wird das bisherige Ausbildungssystem nicht mehr gerecht; mit der Fachhochschulausbildung wappnen wir die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher für ihren fordernden und verantwortungsvollen Beruf.“ Die Landesregierung habe bereits Eckpunkte für die Umstellung der Ausbildung beschlossen. Nun müssten die notwendigen Schritte für die Umsetzung erfolgen, beispielsweise der neue Studiengang akkreditiert und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung neu gefasst werden.
Bislang handelt es sich bei der Gerichtsvollzieher-Ausbildung um eine Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes. Sie setzt den Abschluss einer Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt voraus, zudem ist eine mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich erforderlich. Die Ausbildung dauert 20 Monate, neben theoretischen Abschnitten enthält sie praktische Ausbildungsstationen bei Gerichtsvollziehern und Amtsgerichten.
„Wer in Zukunft Gerichtsvollzieher werden möchte, benötigt die Fachhochschulreife“, erklärte der Justizminister. Das Studium solle an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege erfolgen, in Teilen könnten die Studierenden gemeinsam mit den angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ausgebildet werden. Das dreijährige Studium, das mit dem Bachelor abgeschlossen werden solle, werde nach den derzeitigen Planungen aus vier Theorie- und zwei Praxissemestern bestehen.
Neben dem Zwangsvollstreckungsrecht, dem Schuldrecht, dem Mobiliar- und Immobiliensachenrecht, dem Kostenrecht und weiteren rechtlichen Grundlagen werden sich die Studierenden mit betriebs- und organisationswissenschaftlichen Inhalten, kommunikationspsychologischen Methoden sowie Deeskalations- und Eigensicherungstechniken befassen.
Für die Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs soll eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 eingerichtet werden. „Das ist mit Blick auf die gestiegenen Bildungsvoraussetzungen, die mit der Umstellung verbunden sind, sowie auf die erhöhten Anforderungen gerechtfertigt“, sagte Stickelberger. Er rechne damit, dass der Studiengang zum September 2016 eingerichtet werde. Die ersten Absolventinnen und Absolventen könnten damit im Herbst 2019 eine Tätigkeit als Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher aufnehmen. Voraussichtlich im Jahr 2048 würden dann alle im Land tätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium aufweisen. Nach der vollständigen Umstellung des Systems würden die neue Ausbildung und die geänderte Besoldung pro Jahr 3,69 Millionen Euro kosten. Der Gesamthaushalt werde durch die Umstellung nicht zusätzlich belastet, die Finanzierung erfolge aus dem Justizetat.
„Durch die Neuerungen wollen wir nicht zuletzt die Attraktivität des Berufsbilds steigern“, stellte der Justizminister fest. „Schließlich ist die staatliche Zwangsvollstreckung eine wichtige Aufgabe, für die wir qualifizierte Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher brauchen.“