Kinder und Jugendliche

Land stärkt Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen

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Ein Schulsozialarbeiter erklärt Kindern die Regeln für Geocaching. (Foto: dpa)

Über das Aktionsprogramm des Bundes und der Länder „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stärkt das Land die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Durch zusätzliche Stellen in der Jugendsozialarbeit werden Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der individuellen Corona-Folgen unterstützt.

Corona hat Spuren innerhalb der Gesellschaft hinterlassen. Gerade Kinder und Jugendliche haben besonders unter den Einschränkungen durch die Pandemie gelitten. Im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundes und der Länder „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration nun zusätzliche Stellen der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Dies teilte Sozialminister Manne Lucha am 23. Juni 2022 in Stuttgart mit. Für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 stehen rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung, die von den öffentlichen Schulträgern zusätzlich zur Landesförderung beantragt werden können.

„Wir wollen die Kinder und Jugendlichen durch zusätzliche Schulsozialarbeit bei der Bewältigung der individuellen Corona-Folgen unterstützen“, sagte Sozialminister Lucha. Für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 will die Landesregierung öffentlichen Schulträgern einen Anreiz bieten, innerhalb des Förderzeitraums bestehende Teilzeitstellen aufzustocken beziehungsweise in Vollzeitstellen umzuwandeln. Für das Schuljahr 2022/2023 können ausschließlich Anträge auf Stellenaufstockungen gestellt werden.

Beantragung bis 31. Juli 2022 möglich

„Viele Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden in der Schulsozialarbeit in Teilzeit beschäftigt. Erfolgreiche Schulsozialarbeit braucht stabile Beziehungen und Vertrauen, die über längere Zeiträume aufgebaut werden müssen. Gerade in der noch immer andauernden Pandemie haben viele Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter unter zum Teil schwierigen Bedingungen den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen nicht abreißen lassen. Wenn wir die öffentlichen Schulträger jetzt darin unterstützen, dass sie diese erfahrenen Fachkräfte für einen zusätzlichen, beruflichen Einsatz gewinnen, ohne dass dies die kommunalen Haushalte belastet, ist dies gut investiertes Geld“, so Minister Manne Lucha zur Zielrichtung des Programms.

Die Aufstockung muss einen Mindestumfang von 20 Prozent einer Vollzeitstelle besitzen. Gefördert werden Stellenaufstockungen für den maximalen Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales/Landesjugendamt. Eine Beantragung ist online bis zum 31. Juli 2022 möglich.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Das Aktionsprogramm des Bundes und der Länder „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird durch den Bund über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer für die Länder in den Jahren 2021 und 2022 finanziert und ist zeitlich befristet.

Im Rahmen des Aktionsprogramms setzt das Land die im Schuljahr 2021/2022 (Förderzeitraum 1. November 2021 bis 31. Juli 2022) begonnene zusätzliche Stärkung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen fort. Im Schuljahr 2021/2022 konnten alle förderfähigen Anträge bewilligt werden, die eine Aufstockung von bereits bestehenden und tatsächlich besetzten oder eine neu einzurichtende Stelle (Neustellen) beinhalteten, da lediglich ein verkürzter Förderzeitraum (Förderzeitraum 1. November 2021 bis 31. Juli 2022) zugrunde lag. Dabei wurden Anträge auf Neustellen nachrangig zu den Anträgen auf Aufstockungen berücksichtigt. Auch die im Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehenden Mittel sollen verwendet werden, um zusätzliche Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen zu ermöglichen. Für das Schuljahr 2022/2023 kann für die vollen zwölf Monate des Schuljahrs eine Förderung beantragt werden.

Kommunalverband für Jugend und Soziales: Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (Schulsozialarbeit)

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