Straßenbau

Land investiert in die Verbesserung der Straßen in Städten und Gemeinden

Ein Auto fährt auf einer Allee entlang einer Landesstraße.

Das Land unterstützt die Kommunen mit Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Unfallschwerpunkte sollen beseitigt, Brücken saniert und modernisiert werden. Außerdem wird die Stärkung der biologischen Vielfalt durch die Wiedervernetzung von Lebensräumen zum ersten Mal als eigenständiger Bereich gefördert.

„Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Sinne einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität sind dringend erforderlich. Der hohe Förderbedarf für kommunale Verkehrsprojekte ist offenkundig. Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Raum – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Zahlreiche Projekte für die kommunale Infrastruktur

„Die Förderung der kommunalen Infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) leistet einen großen Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der damit einhergehenden Vermeidung von staubedingten Emissionen durch intelligente Verkehrsleit- und Verkehrsinformationssysteme. Es wird die Verkehrssicherheit durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen erhöht. Die Kommunen werden unterstützt, um Brücken zu sanieren und zu modernisieren. Dank der Novellierung des LGVFG können zudem lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen gefördert werden“, führte der Verkehrsminister weiter aus.

„Die Corona-Pandemie droht zeitverzögert auch die Bauwirtschaft zu erfassen. Die Kommunen sind ein wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft, da sie rund 50 Prozent der staatlichen Bauinvestitionen tragen. Daher sind Investitionen in den kommunalen Straßenbau gerade in dieser Situation wichtig, um einen krisenhaften Abschwung in diesem wichtigen Kernbereich der Wirtschaft entgegenzuwirken“, sagte der Minister.

Das Programm 2020 bis 2024

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Novellierung des LGVFG in Kraft getreten. Danach können Kommunen im Bereich Kommunaler Straßenbau nun auch zu neuen Förderbereichen wie beispielsweise Brückenmodernisierung, lebendigen und sicheren Ortsmitten, Radschnellverbindungen, verkehrsbezogenen Maßnahmen der Luftreinhaltung sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen Anträge auf Programmaufnahme stellen.

In das Programm 2020 nach dem LGVFG zur Förderung des kommunalen Straßenbaus werden im Jahr 2020 insgesamt 43 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Millionen Euro aufgenommen. Das Programm umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren – 2020 bis 2024. Durch die neuen Projekte werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 140 Millionen Euro angestoßen. Das Gesamtprogramm wächst auf fast 400 Vorhaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen.

128 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Straßenbau

Insgesamt stehen für den kommunalen Straßenbau einschließlich verkehrsbezogener Maßnahmen der Luftreinhaltung und die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken jährlich 128 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 40 Prozent des Gesamtfördervolumens nach dem LGVFG in Höhe von 320 Millionen Euro. Im Jahr 2020 können noch weitere Förderprojekte aufgenommen werden. Die Förderrichtlinien bieten hier auch die Möglichkeit der unterjährigen Programmaufnahme.

Die Zuwendung nach dem LGVFG beträgt grundsätzlich maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Mit 75 Prozent werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Maßnahmen zur Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen), Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie Vorhaben mit einem besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen gefördert. Mit der neuen Förderrichtlinie können nun auch Planungskosten mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten bezuschusst werden. Durch die Kombination der LGVFG-Förderung mit Förderprogrammen des Bundes oder anderer Fördergeber sind – etwa bei Radschnellverbindungen – Förderquoten von bis zu 90 Prozent möglich.

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