Flüchtlingshilfe

Land geht in Vorleistung für kommunale Flüchtlingshilfe

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Kinder aus dem ukrainischen Schaschkiw sitzen nach ihrer Ankunft mit dem Zug am Berliner Hauptbahnhof auf Bänken.

Das Land hat den Kommunen weitere 450 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe überwiesen und geht damit in Vorleistung. Der Bund hatte dem Land und den Kommunen das Geld zugesagt, die Bundesmittel für 2023 sind bislang jedoch noch nicht geflossen.

Das Land hat den Kommunen weitere 450 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe überwiesen. Das Geld hatte der Bund dem Land und den Kommunen zugesagt.  Die Bundesmittel für 2023 sind allerdings bislang noch gar nicht geflossen.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Wir haben die Mittel vom Bund zwar noch nicht erhalten, aber die Kommunen brauchen die Unterstützung jetzt. Deshalb gehen wir als Land in Vorleistung." Bereits im Jahr 2022 hatte das Land die Bundesmittel in Höhe von 260 Millionen Euro vollständig an die Kommunen weitergegeben.

Einen weiteren Teil der zugesagten Bundesmittel in Höhe von je elf Millionen Euro für das Jahr 2023 und 2024 stellt das Land den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Sie dienen der Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter.

Pakt für Integration

Ebenso fließen im Jahr 2023 und 2024 jeweils rund 43 Millionen Euro im Rahmen des sogenannten Paktes für Integration an die Kommunen. Der Pakt für Integration ist ein wesentliches Instrument für die Integration von Geflüchteten vor Ort. Er umfasst zum Beispiel die Förderung des Integrationsmanagements, der Schulsozialarbeit oder von Sprachkursen.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz meinte: „Wir unterstützen unsere Kommunen sehr umfangreich bei der Betreuung und Versorgung von Geflüchteten. Das würde ich mir auch vom Bund wünschen. Länder und Kommunen können diese Herausforderung ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes nicht dauerhaft bewältigen."

Verteilung der Hilfen auf die Land- und Stadtkreise

Die Verteilung der 450 Millionen Euro auf die Land- und Stadtkreise erfolgt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wie folgt:

Kreis Erstattungsbetrag
Breisgau-Hochschwarzwald 10.498.807,09 Euro
Emmendingen 6.669.058,86 Euro
Freiburg (Stadtkreis) 9.628.739,63 Euro
Konstanz 12.269.614,20 Euro
Lörrach 10.009.901,11 Euro
Ortenaukreis 17.759.507,42 Euro
Rottweil 5.983.729,85 Euro
Schwarzwald-Baar-Kreis 10.420.361,70 Euro
Tuttlingen 6.198.653,07 Euro
Waldshut 8.010.483,23 Euro
Baden-Baden (Stadtkreis) 6.775.695,86 Euro
Calw 5.875.726,97 Euro
Freudenstadt 3.966.976,15 Euro
Heidelberg (Stadtkreis) 4.623.319,21 Euro
Karlsruhe (Landkreis) 17.433.491,63 Euro
Karlsruhe (Stadtkreis) 11.115.473,65 Euro
Mannheim (Stadtkreis) 14.799.198,65 Euro
Neckar-Odenwald-Kreis 4.867.859,44 Euro
Pforzheim (Stadtkreis) 7.305.839,25 Euro
Rastatt 9.210.337,44 Euro
Rhein-Neckar-Kreis 19.851.396,57 Euro
Böblingen 16.056.909,51 Euro
Esslingen 20.094.959,77 Euro
Göppingen 9.922.868,84 Euro
Heidenheim 4.841.748,51 Euro
Heilbronn (Landkreis) 14.665.248,29 Euro
Heilbronn (Stadtkreis) 5.203.086,83 Euro
Hohenlohekreis 4.054.833,63 Euro
Ludwigsburg 21.058.602,48 Euro
Main-Tauber-Kreis 4.910.549,82 Euro
Ostalbkreis 11.937.177,44 Euro
Rems-Murr-Kreis 16.746.869,09 Euro
Schwäbisch Hall 7.393.939,47 Euro
Stuttgart (Stadtkreis) 30.180.013,72 Euro
Alb-Donau-Kreis 6.311.433,95 Euro
Biberach 6.929.106,30 Euro
Bodenseekreis 10.207.824,22 Euro
Ravensburg 9.683.812,75 Euro
Reutlingen 11.791.504,44 Euro
Sigmaringen 4.105.908,76 Euro
Tübingen 9.432.173,96 Euro
Ulm (Stadtkreis) 6.873.257,63 Euro
Zollernalbkreis 7.104.745,03 Euro
Summe 450.000.000,00 Euro

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