Denkmalschutz

Land fördert 52 Kulturdenkmale mit rund 6,1 Millionen Euro

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Ein Steinmetz bearbeitet einen Schilfsandstein aus Baden-Württemberg bei der Sanierung eines historischen Gebäudes.

Das Land hat die erste Tranche des Denkmalförderprogramms 2023 freigegeben und unterstützt damit 52 Kulturdenkmale mit rund 6,1 Millionen Euro. Gefördert werden kirchliche, kommunale und private Vorhaben.

Zum Erhalt und zur Sanierung von 52 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen rund 6,1 Millionen an Fördermitteln freigegeben. „Die vielen Kulturdenkmale in unserem Land sind ein bedeutender Teil unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs, die auch für die kommenden Generationen weiterhin erlebbar sein soll“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023 entfallen 21 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 24 auf solche von Kirchen und sieben auf Vorhaben von Kommunen. Gefördert werden soll beispielsweise die Außeninstandsetzung der Pfarrkirche Maria Königin der Engel in Muggensturm mit 307.860 Euro, die Innen- und Außensanierung der Katholischen Kirche St. Sebastian in Schechingen mit 205.770 Euro, die Instandsetzung des Tragwerks und des Turmdachs der Evangelischen Kirche in Langenbrettach-Brettach mit 81.900 Euro und die Sanierung des Dachstuhls und der Fassade der Evangelischen Kilianskirche in Talheim mit 35.830 Euro.

Auch kommunale Maßnahmen finden sich in der ersten Tranche. So sind zum Beispiel 325.190 Euro für die Außensanierung des Oberen Tor in Pfullendorf, 251.620 Euro für die Sanierung des Daches, des Außenputzes und des Schloßgrabens des Wasserschlosses Glatt, 207.190 Euro für die Instandsetzung der Kocherufermauer „Großes Unterwöhrd“ in Schwäbisch Hall und 270.200 Euro für den Umbau und die Sanierung des Städtischen Museums im Kornhaus in Kirchheim unter Teck vorgesehen.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private [1] Vorhaben, beispielsweise für die Konservierungs- und Sicherungsarbeiten an den Grabsteinen des jüdischen Friedhofs in Kusterdingen-Wankheim, für den Umbau und die Sanierung eines Wohnhauses in Langenargen, für die Gesamtinstandsetzung des „Josefshof“ in Eutingen-Göttelfingen, für die Dach- und Fassadensanierung eines Wohnhauses und einer ehemaligen Automobilremise in Stuttgart und für die Instandsetzung der Putz- und Steinfassade sowie Restaurierung der Klappläden und der Treppenhausfenster des Brahmsblock in Karlsruhe. Ministerin Nicole Razavi sagte: „Das große Engagement der zahlreichen Privatpersonen, Vereine, Initiativen, Kirchen und Kommunen für die Kulturdenkmale in unserem Land sichert unser kulturelles Erbe auch für kommende Generationen.“

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Denkmalpflege Baden-Württemberg

[1] Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

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