Fluglärm

Land bittet im Fluglärmstreit um mehr Sachlichkeit

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Ein Flugzeug fliegt über die Dächer von Hohentengen (Bild: dpa).

Land bittet im Fluglärmstreit am Flughafen Stuttgart um einen respektvollen, fairen und konstruktiv-sachlichen Umgang.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat in der Debatte um eine mögliche alternative Abflugroute am Flughafen Stuttgart um mehr Sachlichkeit gebeten. Er sagte am Donnerstag, 3. März 2022: „Das Land ist seit Beginn des Prozesses als neutraler Moderator zwischen den Fluggesellschaften als den Antragstellern der Flugroute, den betroffenen Kommunen und der Fluglärmkommission aufgetreten. Wir haben mit verschiedenen Schritten versucht, für Sachlichkeit und Transparenz zu sorgen. Dazu gehörte unter anderem eine Infoveranstaltung mit dem Ministerpräsidenten, mit mir und mit allen betroffenen Kommunen, bei der alle Aspekte offen erörtert wurden.“

Im Rahmen der Veranstaltung wurde unter anderem beschlossen, dass ein unabhängiges und vom Land zu 30 Prozent finanziertes Fluglärmgutachten beauftragt und eine Erweiterung der Mitglieder der Fluglärmkommission (FLK) geprüft wird.

Die Ergebnisse des Fluglärmgutachten liegen mittlerweile vor und sollen für mehr Transparenz und eine bessere Datenlage sorgen. Es soll am 7. März 2022 in der Fluglärmkommission vorgestellt und diskutiert werden. Eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Flugroute soll erst in einer späteren Sitzung der Kommission erfolgen. Der Minister fügte hinzu: „Das Gutachten und die Tatsache, dass die Ergebnisse nun weit vor der Beschlussfassung vorliegen und noch diskutiert werden können, hat zu einer Versachlichung beigetragen. Die kommunalen Gremien können sich mit dem Gutachten auseinandersetzen.“

Auch die Prüfung der Erweiterung der Mitglieder der Fluglärmkommission ist mittlerweile abgeschlossen und es wurden ausschließlich sachliche Begründungen entlang der zu erwartenden Lärmbelastungen herangezogen. Für die Erweiterung der FLK hat das Land die Fluglärm-Planungskonturen von 55 dB(A) am Tag und 50 db(A) in der Nacht angewandt. Die Lärmwerte der Kommunen, die nicht aufgenommen werden konnten, liegen weiterhin darunter. Daran würde dem Gutachten zufolge auch die alternative Route nichts ändern.

Minister Hermann erklärte: „In der Berichterstattung werden teils unsachliche und ungerechtfertigte Vorwürfe gegen das Land erhoben. Das Land entscheidet aber am Ende nicht über die Flugroute. Wir wollen jedoch den Konflikt in sachliche Bahnen lenken, für Transparenz sorgen und sind im gesamten Prozess neutral. Dies wird auch so bleiben. Das Land hat die Sorgen und Ängste aller Betroffenen sehr ernst genommen. Wir sind als Moderator und Schlichter zugleich aufgetreten und sind auch gerne bereit, dies weiterhin zu tun. Im Gegenzug erwartet das Land aber auch einen respektvollen und sachlichen Umgang aller Betroffenen. Grundsätzlich befürwortet das Verkehrsministerium Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Senkung der CO2-Emissionen, soweit sie sinnvoll möglich und wirksam sind. Ob das mit der neuen Flugroute möglich ist, wird die Fluglärmkommission einschätzen. Über die Flugroute selbst entscheidet die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesamt für Flugsicherung (BAF).“

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