Lärmschutz

Lärmarme Produkte: Leise(r) geht auch!

Mann mit Motosäge zersägt Totholz

Knatternde Heckenscheren oder röhrende Laubbläser, auch die Arbeit im heimischen Garten oder auf privaten und öffentlichen Grünflächen kann Lärm verursachen. Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, informierte sich kürzlich im Rahmen eines Werkbesuchs in Waiblingen bei STIHL, einem der weltweit führenden Hersteller von Motorgeräten für Forstwirtschaft, Landschaftspflege und den Baubereich, über lärmarme Produkte und Ziele in der weiteren Produktentwicklung.

„Belästigungen durch Lärm müssen von vielen Seiten betrachtet werden. Neben Verkehrs- und Gewerbelärm fühlen sich Bürgerinnen und Bürger gerade im häuslichen Bereich durch laute Gartengeräte gestört“, so Gisela Splett nach dem Treffen. Wolfgang Zahn, Vorstand Entwicklung der STIHL AG ergänzte: „Für lärmsensible Bereiche können heute zahlreiche Akku-Geräte angeboten werden, die deutlich leiser sind als benzinbetriebene Maschinen. Bei solchen Produkten sehen wir eine steigende Nachfrage, vor allem im professionellen Bereich.“

„Lärmarme Produkte gibt es in unserem Sortiment schon einige. Viele Käufer sind aber fälschlicherweise der Meinung, was leise ist, hat keine Kraft.“ Entwicklungschef Zahn sieht hier noch Informationsbedarf, denn die Lautstärke eines Gerätes sage nichts über seine Leistungsfähigkeit aus. Geräte mit Akkus anstelle eines Benzinmotors seien heute schon in vielen Fällen genauso leistungsfähig, dazu noch leichter handhabbar und leiser. Lärmschutzbeauftragte Splett weist auf weitere Vorteile von geräuscharmen Produkten hin: „Sie eignen sich insbesondere für den Einsatz in verdichteten Innenstädten, wo bereits heute eine Vielzahl von Geräuschen auf die dort wohnenden und arbeitenden Menschen einwirken. Zudem ist für die Nutzer und Nutzerinnen der Geräte kein störender Gehörschutz mehr notwendig.“

Manche Kommunen haben ihre Geräte für die Pflege öffentlicher Anlagen schon durch geräuscharme Produkte ausgetauscht. Ziel müsse jetzt sein, auch den privaten Kunden und die Kundin beim Kauf der Motorgeräte zu überzeugen. Eine erste Orientierung geben mehrere Prüfsiegel: EU-Ecolabel, Blauer Engel, Green Public Procurement (GPP) – letzteres ist besonders bei öffentlichen Ausschreibungen relevant. „Die Vielzahl der Siegel und deren unterschiedliche Kriterien können aber auch für Verwirrung sorgen. Hier gilt es, einheitliche, einfach verständliche Standards zu schaffen“, so Splett weiter.

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten von Montag bis Samstag nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr laufen. Geräte mit höheren Lärmemissionen wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen von diesen weiter eingeschränkten Zeiten sind Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen. „Hier besteht noch Handlungsbedarf seitens der EU-Kommission“, erläutert Splett. „Während es für zahlreiche Produktkategorien wie zum Beispiel Computer, Holzmöbel oder Waschmittel von der EU genau festgelegte Vergabekriterien für das Ecolabel gibt, fehlen entsprechende Vorgaben für Garten- beziehungsweise Landschaftspflegegeräte. Dass es auch anders geht, beweist die EU mit den Empfehlungen des „Green Public Procurement“. Hier werden als Hilfestellung für öffentliche Ausschreibungen durchaus konkrete Zahlen genannt, um umweltfreundliche Güter oder Dienstleistungen zu erhalten.“

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