Die Justizminister von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Rainer Stickelberger und Thomas Kutschaty, haben heute (29. August 2011) in Wiesbaden den Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder unterzeichnet.
Zudem erklärte der Justizstaatssekretär des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Dopp, den Beitritt zum Staatsvertrag.
„Ich freue mich, dass mit der heutigen Zeichnung des Staatsvertrags ein großer Schritt zur gemeinsamen Überwachung entlassener Straftäter getan ist“, sagte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn in Wiesbaden: „Nachdem Hessen und Bayern den Staatsvertrag bereits unterzeichnet haben, steht der Weg zum Beitritt weiterer Länder offen.“
Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen können umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten. Justizminister Hahn betonte, Hessen stelle mit dem Aufbau der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle seine mehr als zehnjährige Erfahrung mit dem Projekt „Elektronische Fußfessel“ den anderen Bundesländern zur Verfügung.
„Auch wenn die elektronische Aufenthaltsüberwachung kein Allheilmittel ist, erhalten wir mit ihr doch ein zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern und den Schutz der Öffentlichkeit weiter zu verbessern“, stellte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger fest.
„Die Aufenthaltsüberwachung ist ein weiterer Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern“, so Justizminister Thomas Kutschaty aus Nordrhein-Westfalen: „Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus“.
Der Justizstaatssekretär von Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Dopp, wies darauf hin, dass Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland war, in dem ein Gericht bereits zu Beginn des Jahres bei einem entlassenen Strafgefangenen das Tragen eines solchen elektronischen Bandes angeordnet hatte. „Bereits in diesem Fall konnte die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen die Anordnung zügig umsetzen“, so Dopp. Inzwischen gibt es weitere Überwachungsfälle in Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Ersatz für die geschlossene Unterbringung von gefährlichen Straftätern! Wenn wir aber jemanden entlassen müssen, dann kann sie ein wertvoller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen sein, die wir zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Ich freue mich, dass die Länder bei diesem wichtigen Projekt an einem Strang ziehen. Eine einheitliche Lösung erleichtert enorm die Überwachung der Täter über die Landesgrenzen hinweg.“
Durch die länderübergreifende Zusammenarbeit soll auf effiziente Weise möglichst schnell ein flächendeckendes elektronisches Überwachungssystem aufgebaut werden. Die Aufnahme des Echtbetriebs der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle ist für Januar 2012 geplant.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 19. Juli entschieden, sich an der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder mit Sitz in Hessen zu beteiligen. Grundlage dafür ist der nun unterzeichnete Staatsvertrag.
Justizminister Rainer Stickelberger rechnet damit, dass die Überwachung landesweit für bis zu 60 Personen im Jahr angeordnet werden wird. Für das Jahr 2011 geht er von Kosten in Höhe von 250.000 Euro aus, für die folgenden Jahre seien jeweils 420.000 Euro veranschlagt.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg