Finanzausgleich

Länder einigen sich auf Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (l.) bei der Regierungspressekonferenz

Als Beweis für die Handlungsfähigkeit der Länder und die Stärke des Föderalismus in Deutschland sehen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid die Einigung der Länder über eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

„Wir haben im Länderkreis gemeinsam einen guten und ausgewogenen Kompromiss erreicht“, sagte der Ministerpräsident. „Es hat sich ausgezahlt, dass wir beharrlich auf den Verhandlungsweg gesetzt haben. Für Baden-Württemberg stehen mit der Einigung insgesamt rund 944 Millionen Euro unterm Strich. Das bedeutet eine deutliche Entlastung.“

Fast eine Milliarde Euro Entlastung für Baden-Württemberg

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatten sich in der vorigen Woche auf einen Weg zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigt. Demnach soll der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abgeschafft werden. Stattdessen soll die Verteilung der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2020 nach der jeweiligen Einwohnerzahl und der Finanzkraft erfolgen.Dafür erhalten die Länder vom Bund zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegenwert von 4,02 Milliarden Euro; insgesamt umfasst das Modell rund 9,65 Milliarden Euro Bundesmittel, die den Ländern zugutekommen sollen. Grundlage für die Berechnungen ist die offizielle Steuerschätzung von Bund und Ländern für das Jahr 2019. Die bislang vom Bund zugesagten 8,5 Milliarden Euro bezogen sich auf Modelle für die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf der Grundlage von Steuereinnahmen für das Jahr 2014.

Appell an Bundesregierung

Kretschmann und Schmid appellierten an die Bundesregierung, sich dem Kompromissvorschlag der Länder nicht zu verschließen. Sie sprachen sich dafür aus, rasch Verhandlungen aufzunehmen. „Es ist das Ziel von Bund und Ländern, in den einzelnen Ländern vergleichbare Lebensverhältnisse zu haben“, sagten sie. „Diesem Ziel trägt das Länder-Modell Rechnung. Das weiß der Bund und dazu sollte er seinen Teil beitragen.“

Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid zeigte sich überzeugt, dass durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Anreize für alle Länder gesetzt werden, den jeweiligen Landeshaushalt zu konsolidieren. „Das Modell hat den großen Vorteil, dass sich Leistungsstärke stärker bezahlt und damit im jeweiligen Landeshaushalt bemerkbar macht“, stellte er fest. „Gleichzeitig geben die Länder die Solidarität untereinander aber nicht auf. Alle Länder sollen in die Lage versetzt werden, ab 2020 ohne neue Schulden auszukommen.“

Zusätzliche Einnahmen dynamisieren

Das sei allerdings nur dann möglich, wenn eine Dynamisierung der Mittel gewährleistet ist, so der Minister. Deshalb müssten die zusätzlichen Bundesmittel in entsprechende Umsatzsteuerpunkte für die Länder umgewandelt werden. „Gerade im Bereich der Bildung und Betreuung stehen wir vor großen Aufgaben; nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ wollen wir dabei zulegen“, sagte Schmid. „Nur wenn die zusätzlichen Einnahmen dynamisiert sind, können wir auf Dauer steigende Ausgaben finanzieren.“

In den rund 944 Millionen Euro, die nach dem Kompromissvorschlag der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf Baden-Württemberg entfallen, sind Mittel in Höhe von etwa 81 Millionen Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (sogenannte GVFG-Mittel) enthalten. Das GVFG-Bundesprogramm wird nach dem Modell dauerhaft in Höhe von bundesweit 330 Millionen Euro fortgeführt. Rund 864 Millionen Euro aus den etwa 944 Millionen Euro entfallen auf Steuereinnahmen. Bei den Steuereinnahmen profitieren auch die Kommunen im Land von einer Verteilung über die Umsatzsteuer, denn sie sind über den kommunalen Finanzausgleich an den Einnahmen beteiligt.

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