Infrastruktur

Kritik wegen B 10 Ortsumgehung Urspring unberechtigt

Zwei Autos auf einer herbstlichen Straße. Quelle: Fotolia

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat die Kritik des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Norbert Barthle, bezüglich der B-10-Ortsumgehung Urspring im Kreis Göppingen zurückgewiesen. Das Land habe die Ortsumgehung für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet, erklärte Minister Hermann.

Er fügte hinzu: „Herr Staatssekretär Barthle besticht durch eine erschreckende Ahnungslosigkeit. Den von ihm behaupteten Planungsstopp nach der Regierungsübernahme hat es nie gegeben.“ Die Maßnahmen in Urspring und Amstetten sind im derzeit gültigen Bedarfsplan des Bundes allerdings nur nachrangig im weiteren Bedarf eingestuft. Eine Planung durch das Land sei bei dieser Einstufung schlicht und einfach nicht möglich. 

Davon zu trennen ist die Anmeldung dieser Maßnahmen für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans, erläuterte der Minister. Hier seien auf Vorplanungsniveau mögliche Lösungen einer Ortsumfahrung untersucht worden. Die Ende 2013 angemeldete Variante und die jetzt diskutierte Variantenvorstellung der Gemeinde lägen dabei kostenmäßig etwa auf gleichem Niveau. 

Konkrete projektbezogene Festlegungen wie die Linienführung seien Gegenstand nachgelagerter Planungsstufen wie etwa ein Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und/oder Planfeststellungsverfahren. Dort erfolge eine weitere und detaillierte Betrachtung des Einzelvorhabens und seiner Auswirkungen unter Berücksichtigung der Belange der Betroffenen und der möglichen Alternativen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf. Der Minister forderte den Bund auf, die Bewertungsergebnisse zeitnah vorzulegen.

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