Coronavirus

Kreisscharfe Bewertung der Inzidenzlage bei Öffnungsschritten unerlässlich

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Ein Schild weist in einer Innenstadt auf die Maskenpflicht hin.

Gesundheitsminister Manne Lucha stellt klar, dass die kreisscharfe Bewertung der Inzidenzlage bei Öffnungsschritten unerlässlich ist. Auch wenn in touristischen Regionen die kreisscharfe Trennung nach Inzidenzen bemängelt wird, muss und wird das Land daran festhalten.

Nachdem am Wochenende einige Regionen in Baden-Württemberg bereits die ersten Öffnungsschritte vor allem im Bereich Gastronomie gegangen sind und Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gerade in der Bodenseeregion von einem „Regelwirrwarr“ sprachen und ein so genanntes „Landkreis-Hopping“ befürchteten, stellte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag, 17. Mai, in Stuttgart noch einmal klar:

„Wir haben unser Öffnungskonzept von Anfang an eng mit dem DEHOGA abgestimmt und es war uns ein großes Anliegen, der gebeutelten Branche Perspektiven zu bieten. Ich verstehe den Öffnungswillen der Gastronomen, aber klar muss auch sein: die Lockerungen können nicht willkürlich stattfinden. Hygiene- und Testkonzepte, verbunden mit der Luca-App, sind die wichtigsten Auflagen, mit denen wir ein Stück weit zur Normalität zurückkehren können. Dass wir hierbei die Inzidenzlage nicht außer Acht lassen dürfen, liegt auf der Hand. Wenn ein Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der Marke 100 liegt, kann er die erste Öffnungsstufe angehen. Und wenn ein Landkreis nur wenige Kilometer weiter entfernt diese Bedingungen nicht erfüllt, dann müssen dort die Restaurants und Cafés geschlossen bleiben. Das ist die Lage und daran können und werden wir nicht rütteln. Wenn wir hier Ausnahmen zulassen, verschwimmen die Grenzen und es werden Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Landkreisen produziert. In diesem Fall könnte man zurecht von einem ,Regelwirrwarr‘ sprechen. Die Gerichte haben uns bereits bei den Ausgangssperren eine kreisscharfe Betrachtung auferlegt, davon können wir jetzt bei den Öffnungsschritten nicht abweichen. Unsere Regelungen sind diesbezüglich ganz klar und einfach zu verstehen. Mein Appell ist jetzt: nicht meckern, sondern machen. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer überhaupt schon vor Pfingsten Öffnungskonzepte umgesetzt und sogar anders als im Rest der Republik die Innengastronomie unter Auflagen zugelassen. Ich wünsche mir, dass wir den eingeschlagenen Weg jetzt gemeinsam und solidarisch weitergehen. Öffnen mit Perspektive und Augenmaß – dann werden wir hoffentlich alle miteinander einen guten Sommer haben. Heute Abend werden wir gemeinsam mit dem DEHOGA die ersten Erfahrungen des vergangenen Wochenendes erörtern und selbstverständlich werden wir genau beobachten, wo künftig Ausbruchs-Cluster entstehen. Diese Erfahrungen werden wir bei weiteren Öffnungsschritten berücksichtigen.“

Pressemitteilung vom 13. Mai 2021: Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Corona-Verordnung des Landes

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