Kernkraft

Korrosion an einem Fass mit schwach radioaktivem Abfall festgestellt

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Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Im Kernkraftwerk Philippsburg wurde im Rahmen einer Routinetätigkeit eine Korrosion an einem Fass mit schwach radioaktiven Abfällen in der Transportbereitstellungshalle entdeckt. Das Fass wurde sogleich abgedichtet. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

Der Betreiber des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Philippsburg (Block 1) hat am 21. Februar 2023 im Rahmen einer Routinetätigkeit Korrosion an einem 200-Liter-Fass mit zementierten radioaktiven Abfällen festgestellt. Bei genauerer Untersuchung hatte sich der Schaden als wanddurchdringende Korrosion (Durchrostung) herausgestellt, die zu einem Riss von etwa acht Zentimetern geführt hat. Eine Kontamination ließ sich nicht feststellen.

Keine Gefahr für Menschen und Umwelt

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als sogenannte Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für Menschen und Umwelt.

Der Betreiber hat nun die betroffene Stelle provisorisch abgedichtet und plant, das Fass in ein sogenanntes Überfass zu stellen. Hierbei handelt es sich um einen etwas größeren Behälter, der dazu dient, ein beschädigtes 200-Liter-Fass aufzunehmen.

Das betroffene Fass wurde 1983 mit zementierten Schlämmen befüllt und steht in einer Transportbereitstellungshalle. Da Korrosion an Metallfässern nach langer Lagerungszeit nicht ungewöhnlich ist, werden in dieser Halle die Fässer regelmäßig inspiziert. Eine Vorgehensweise zum Umgang mit solchen Befunden liegt vor. Die radioaktiven Stoffe, die sich in dem Fass befinden, sind durch die Zementierung festgebunden. Somit kam es nicht zum Austritt von radioaktiven Stoffen kommen. Darüber hinaus ist die Aktivität des Fassinhalts sehr gering.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

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