Kernenergie

Konzept zur geplanten Einsatzreserve von Neckarwestheim II

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Kernkraftwerk Neckarwestheim

Energieministerin Thekla Walker begrüßt den klaren Fahrplan für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II. Für das Umweltministerium steht ein sicherer Weiterbetrieb im Vordergrund.

Zur AKW-Einsatzreserve und dem kurzen Weiterbetrieb von Neckarwestheim II (GKN II) teilt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker mit: „Ich begrüße das Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, mit dem nun ein klarer Fahrplan zur Umsetzung der Einsatzreserve vor­liegt. Die Einsatzreserve ist ein Baustein für die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund der drohenden Energiekrise – und es ist absolut richtig, eine Not­reserve in der Hinterhand zu haben, um die Netzstabilität im kommenden Winter zu garantieren. Der Stresstest hat uns dafür eine solide Faktenbasis geliefert.

Für mein Ministerium als zuständige Atomaufsicht steht im Vordergrund, alles für einen sicheren Weiterbetrieb von GKN II zu tun. Im Rahmen der geplanten Einsatzreserve werden wir sicherstellen, dass die gleichen hohen Sicherheits­standards wie bisher eingehalten und die Auflagen der Betriebsgenehmigung er­füllt werden. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt steht für uns bei jeder Entscheidung an erster Stelle.

Klar ist: Wir reden über einen zeitlich begrenzten Zeitraum; wir reden über eine Überbrückung in einer schwierigen Zeit. Es geht nicht um den Wiedereinstieg in eine Hochrisikotechnologie.“

Alle notwen­digen Prüfungen und Wartungen durchführen

Bei einem Betrieb über das Jahresende 2022 hinaus müssen nun alle notwen­digen Prüfungen und Wartungen realisiert werden. Für GKN II bedeutet das, dass jetzt die Vorbereitungen für den Stillstand Anfang 2023 beginnen. Mit diesem Stillstand soll aus Brennelementen im Brennelementlager und aus dem jetzigen Reaktorkern eine neue Reaktorkernkonfiguration erfolgen (das heißt welche Brennelemente an welcher Position im neuen Reaktorkern stehen), die noch eine möglichst hohe Stromerzeugung erlaubt.

Die vom Betreiber vorgesehene Kernkonfiguration muss vorgegebenen sicher­heitstechnischen Anforderungen genügen. Zum Nachweis sind aufwändige Computer gestützte Berechnungen erforderlich, wie sie auch in der Vergangen­heit für neue Kernbeladungen immer gemacht wurden. Das Umweltministerium prüft unter Zuziehung von Sachverständigen diese Nachweise. Dies alles sind Vorbereitungen, die bereits vor dem vorgesehenen Stillstand erforderlich sind.

Während des Stillstands werden die Brennelementhandhabung und die vom Betreiber durchgeführten Arbeiten sowie die erforderlichen Prüfungen im abge­schalteten Zustand und beim Wiederanfahren vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und seinen Sachverständigen aufsichtlich begleitet.

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