Konversion

Konversionstagung in Stuttgart ermöglicht Erfahrungsaustausch

Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Bild: © dpa)

Durch den Konversionsprozess in Baden-Württemberg haben das Land und die von der Bundeswehrreform betroffenen Kommunen eine anspruchsvolle Aufgabe zu meistern. Die Landesregierung ist bei der Abmilderung der Folgen der Bundeswehreform ein verlässlicher Partner für die betroffenen Kommunen.

„Durch den Konversionsprozess in Baden-Württemberg haben das Land und die von der jüngsten Bundeswehrreform besonders hart betroffenen Kommunen eine anspruchsvolle Aufgabe zu meistern. Dabei profitieren sie neben der Bereitstellung von Landesmitteln auch von einem intensiven Ideenfindungsprozesses für zukunftsgerichtete zivile Nachfolgenutzungen auf den militärischen Liegenschaften. Ich freue mich, dass auf der morgigen Tagung ‚Konversion in Baden-Württemberg‘ spannende Projektideen für zukunftsfähige Nachfolgenutzungen in den von der Bundeswehrreform besonders betroffenen Standorten im Ländlichen Raum präsentiert werden können. Ich bin überzeugt, dass dieser Erfahrungsaustausch dem Konversionsprozess im Ländlichen Raum einen zusätzlichen Schub verleihen wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde. Die Tagung findet am Dienstag beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart statt.

Bonde wies darauf hin, dass der Aufkauf von Liegenschaften für Kommunen im Ländlichen Raum meist schwerer zu stemmen sei als für Kommunen im Verdichtungsraum. Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg sei jedoch ungleich stärker von der Bundeswehrreform betroffen als die Verdichtungsräume. Daher zeigte sich der Minister enttäuscht darüber, dass der Bund als Verursacher und Verantwortlicher der Bundeswehrreform den betroffenen Kommunen bisher praktisch keine Unterstützung habe zukommen lassen. Die wiederholte Forderung der baden-württembergischen Landesregierung, bei der Festlegung eines Kaufpreises für militärische Liegenschaften strukturpolitische Ziele und Besonderheiten ausdrücklich zu berücksichtigen, sei bislang nicht umgesetzt worden. Auch werde das 100-Millionen-Euro-Programm, das Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist, und dessen Realisierung ebenfalls nachdrücklich von der Landesregierung gefordert wurde, nur schleppend vorangetrieben. „Ich habe daher in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble angemahnt, diesen Prozess endlich auf den Weg zu bringen und dabei einen besonderen Fokus auf soziale und strukturelle Belange der Kommunen zu legen“, so der Minister. Bonde betonte, dass es nicht sinnvoll sei, die Mittel nach einer Art Gießkannenprinzip über alle von Konversionsprozessen betroffenen Kommunen im Bundesgebiet gleichmäßig zu verteilen. Vielmehr sei es notwendig, die Fördermittel auf Standorte zu konzentrieren, wo diese aufgrund struktureller Rahmenbedingungen ganz besonders gebraucht würden. So könne ein möglichst großer Nutzen für die betroffenen Kommunen erzielt werden.

Landesregierung unterstützt Kommunen

Bonde betont, dass die Landesregierung im Gegensatz zum Bund ihre Hausaufgaben bei der Abmilderung der Folgen der Bundeswehreform gemacht habe und ein verlässlicher Partner für die betroffenen Kommunen im Land sei. Neben der bereits in den vergangenen Jahren praktizierten Priorisierung von Anträgen der Konversionskommunen bei den Landesförderprogrammen wie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und bei der Städtebauförderung hat das Land auch mit dem KonversionsEntwicklungsKonzept (KEK) eine innovative Vorgehensweise gewählt. „Der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene KEK-Handlungsleitfaden bietet dabei für die Konversionsgemeinden und die von ihnen beauftragten Fachbüros eine wichtige und gut verständliche Arbeitsgrundlage. Statt Lösungen von der Stange werden für jeden einzelnen Konversionsraum originelle Ideen für maßgeschneiderte Nachfolgenutzungen entwickelt und dabei nicht nur die Kommunen, sondern auch die Raumschaften miteinbezogen“, so Bonde abschließend.

Weitere Informationen

Baden-Württemberg ist von der aktuellen Bundeswehrreform stark betroffen. Von den insgesamt 30 größten Standorten werden vier komplett geschlossen. Bei zehn weiteren kommt es zu einer signifikanten Reduzierung der Dienstposten. Landesweit werden rund 9.400 Dienstposten wegfallen. Zwei Drittel der betroffenen Standorte liegen im Ländlichen Raum. Zu vollständigen Standortaufgaben kommt es in Sigmaringen, Hohentengen/Mengen, Immendingen und Hardheim. Ein weitgehender Dienstpostenabbau findet darüber hinaus in den ländlichen Garnisonen Ellwangen und Meßstetten statt. Nur in zwei Fällen – Stetten am kalten Markt und Donaueschingen – kommt es im Ländlichen Räum zur Stärkung von Standorten.

Wegen der besonderen Betroffenheit des Ländlichen Raums wurde das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit der Federführung des Konversionsprozesses im Ländlichen Raum beauftragt. Das MLR hat mit den Kommunen der Konversionsräume vereinbart, dass für jeden der vier ländlichen Konversionsräume ein eigenständiges KonversionsEntwicklungsKonzept (KEK) von erfahrenen Fachbüros unter kommunaler Federführung erarbeitet wird. Am Ende dieses partizipatorischen Ideenfindungsprozesses sollen abgestimmte Vorschläge für zukunftsweisende Nachfolgenutzungen auf den Bundeswehrliegenschaften und/oder in den von der Bundeswehr-Reform betroffenen Gemeinden selbst stehen. Dabei sollen die Bürgerschaft und die lokalen und regionalen Akteure von Anfang an umfassend beteiligt werden. Die Auftragserteilung für die KEK lag voll und ganz in den Händen der Gemeinden des jeweiligen Konversionsraumes. Um ein einheitliches Vorgehen in den Konversionsräumen sicher zu stellen, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Kommunen einen ausführlichen Leitfaden zur Erstellung der KEK an die Hand gegeben.

Zusätzlich wurde den Kommunen der vier Konversionsräume das vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragte Fachbüro ISW Consult zur begleitenden Qualitätssicherung für den gesamten KEK-Prozess zur Seite gestellt. Kernaufgabe der begleitenden Qualitätssicherung ist die Durchführung von jeweils fünf Workshops zu den einzelnen Projektphasen in jedem Konversionsraum. Die Workshops dienen der Klärung der einzelnen Arbeitsschritte, der Diskussion anstehender Fragen zu den jeweiligen Projektschritten, der Bewertung von Untersuchungsergebnissen sowie der Konkretisierung der erarbeiteten Projektvorschläge. Die abschließenden Workshops finden im Laufe des Frühjahrs 2015 auf der Grundlage der dann vorliegenden Endberichte statt.

 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Konversion

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