„Ich freue mich, dass die von der Bundeswehrreform am härtesten betroffenen Standorte im Ländlichen Raum so aktiv in den Ideenfindungsprozess eingestiegen sind, um zukunftsfähige Nachfolgenutzungen auf den militärischen Liegenschaften zu finden. Wie bei Strategien gegen den demografischen Wandel gibt es auch bei der Konversion militärischer Liegenschaften keine Lösungen von der Stange. Die vom Land geförderten Kommunalen Entwicklungs-Konzepte (KEKs) eröffnen den Kommunen die Chance, die Zukunftssicherung der Gemeinden insgesamt zu beleuchten und jetzt die Weichen so zu stellen, dass die Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge auch unter den geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten bleibt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, beim Besuch einer Produktionsanlage für wegweisende Umwelttechnologie der Firma Kuhn auf dem Gelände der Carl-Schurz-Kaserne in Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis), die nach dem Beschluss der Bundesregierung 2017 zur Schließung vorgesehen ist. Die Fördermittel, die das Land für die KEKs zur Verfügung stelle, seien gut angelegt, da sie kostspielige Investitionsruinen verhinderten.
Hart ins Gericht ging Bonde mit der Bundesregierung. Sie habe immer noch nicht begriffen, dass sie als Verursacherin der Reform eine besondere Verpflichtung habe, den Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen. So sei die Vorgabe des schwarz-roten Koalitionsvertrags, wonach Konversionsliegenschaften des Bundes verbilligt an die Kommunen abgegeben werden sollen, auch ein halbes Jahr nach Beginn der Legislaturperiode noch nicht ansatzweise in Angriff genommen worden. „Die schwarz-rote Bundesregierung lässt die Konversions-Kommunen bisher im Stich“, bilanzierte Bonde.
„Die baden-württembergische Landesregierung wird auch weiterhin jede sich bietende Gelegenheit nutzen, die Bringschuld des Bundes gegenüber den Konversionskommunen mit allem Nachdruck einzufordern. Dies gilt selbstverständlich auch für die ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerte Nachsteuerung der Bundeswehrreform“, so Bonde. So sei es ein großer Fehler gewesen, dass die alte Bundesregierung das Standortkonzept hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung der Länder durchgezogen habe und nun sogar Standorte aufgegeben werden sollen, in die – wie beispielsweise in Hardheim – noch kurz vorher viele Millionen an Steuergeldern investiert worden seien. Solche Fehler dürften sich auf keinen Fall wiederholen
Bundeswehrreform
Baden-Württemberg ist von der aktuellen Bundeswehrreform stark betroffen. Von den insgesamt 30 größten Standorten werden vier komplett geschlossen. Bei zehn weiteren kommt es zu einer signifikanten Reduzierung der Dienstposten. Landesweit werden rund 9.600 Dienstposten wegfallen.
Zwei Drittel der betroffenen Standorte liegen im Ländlichen Raum. Zu vollständigen Standortaufgaben kommt es in Sigmaringen, Hohentengen/Mengen, Immendingen und Hardheim. Ein weitestgehender Dienstpostenabbau findet in den ländlichen Garnisonen Ellwangen und Meßstetten statt.
Die Landesregierung hat den von der Bundeswehrreform betroffenen Kommunen zugesichert, sie beim Konversionsprozess konzeptionell und finanziell zu unterstützen. Sie hat zunächst in Zusammenarbeit mit der Prognos AG und den betroffenen Kommunen mit einer Räumlichen Wirkungsanalyse Konversionsräume abgegrenzt.
Derzeit wird für diese Konversionsräume von erfahrenen Fachbüros ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) unter Federführung der betroffenen Städte und Gemeinden erarbeitet. Am Ende dieses partizipatorischen Ideenfindungsprozesses unter Beteiligung der Bürgerschaft und aller wichtigen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene sollen abgestimmte Vorschläge für zukunftsweisende, realisierbare Nachfolgenutzungen der Bundeswehrliegenschaften stehen. Im Rahmen dieses Prozesses können sich auch gute Chancen ergeben, mit finanzieller Hilfe des Landes neue Akzente und Impulse für die zukünftige Gesamtentwicklung der betroffenen Gemeinden zu setzen. Mit Ergebnissen ist voraussichtlich ab Ende 2014 zu rechnen.
Das MLR hat das erfahrene Fachbüro ISW Consult mit der Qualitätssicherung des KEK-Prozesses beauftragt. Der Auftrag umfasst neben der Betreuung vor Ort die Überwachung des zeitlichen Ablaufs, die Prüfung von Zwischenberichten und die Gesamtevaluierung des Projekts.
Räumliche Wirkungsanalyse und begleitende Qualitätssicherung der KEK werden im vollen Umfang aus Landesmitteln finanziert und sind als wichtige Dienstleistungen des Landes zur konzeptionellen Unterstützung des Konversionsprozesses anzusehen. Die Auftragsvergabe für die Erstellung der KEK erfolgte eigenverantwortlich durch die Gemeinden der Konversionsräume an erfahrene Fachbüros. Das Land beteiligt sich zu 80 Prozent an den Nettokosten.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Konversion von Bundeswehrstandorten
Der Handlungsleitfaden für die Erstellung von Kommunalen Entwicklungskonzepten - KEK (PDF)