Lebensmittel

Kontrollen belegen erneut Rückstandsfreiheit von Bio-Obst

Bei Kontrollen in baden-württembergischen Bio-Obstbauanlagen wurden keine Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gefunden. Dies ist das Ergebnis einer stichprobenartigen Untersuchung von Blattproben aus Obstkulturen wie Apfel, Birne, Erdbeere, Himbeere, Johannisbeere und Süßkirsche, die 2012 erstmals durchgeführt wurde. „Das Resultat belegt den verantwortungsvollen Umgang der Erzeugerinnen und Erzeuger im Bio-Obstbau mit dem Pflanzenschutz. Dieser bildet die Grundlage für die Erzeugung sicherer ökologischer Lebensmittel“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde mit Blick auf das Untersuchungsergebnis am Donnerstag  in Stuttgart. Das Monitoring werde auch im nächsten Jahr als Ergänzung zur Lebensmittelüberwachung und dabei speziell dem Ökomonitoring fortgesetzt.

„Gerade im Bio-Bereich ist das Verbrauchervertrauen ein hohes Gut. Deswegen untersuchen wir mit zahlreichen Maßnahmen wie den Fachrechtskontrollen oder dem Ökomonitoring gezielt und kontinuierlich Bio-Lebensmittel, um die Qualität der Produkte zu prüfen. Die Bilanz unserer umfangreichen Untersuchungen kann sich sehen lassen: Bio-Produkte haben zu Recht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen guten Ruf“, so Bonde.

Hintergrund

Die EG-Öko-Basisverordnung bildet den gesetzlichen Rahmen für die ökologische/biologische Produktion. Im Pflanzenschutz dürfen nur sehr wenige Wirkstoffe natürlichen Ursprungs verwendet werden, zum Beispiel das aus dem Niembaum gewonnene Azadirachtin (Neem) zur Abwehr von Schädlingen und zur Pflanzenstärkung oder Schwefel gegen Apfelschorf. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden.

Bei der Fachrechtskontrolle im Pflanzenschutz überprüfen die Unteren Landwirtschaftsbehörden den sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. In diesem Jahr wurden 27 Blattproben am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) auf Rückstände an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Die Kontrollen dienen damit unmittelbar dem vorbeugenden Verbraucherschutz.

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