Ländlicher Raum

Knapp 17 Millionen Euro für Projekte im Ländlichen Raum

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Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum fördert das Land 244 dringliche Projekte. Mit der Förderung von 16,5 Millionen Euro in diesem Jahr für strukturell bedeutende Maßnahmen können gut vorbereitete und startklare Projekte umgesetzt werden.

„Wenn es die Situation erfordert, muss man manchmal schnell handeln und auf neue Entwicklungen rasch reagieren. So freue ich mich sehr, dass es uns möglich war, 244 besonders dringliche Projekte mit einer unterjährigen Programmentscheidung in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufzunehmen. Bei diesen Vorhaben handelt es sich um strukturell bedeutsame Projekte in ländlich geprägten Gebieten Baden-Württembergs. Mit einem Volumen von 16,5 Millionen Euro stößt das ELR somit einmal mehr zügig neue Impulse und Projekte sowohl im privaten, kommunalen als auch im gewerblichen Bereich an“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 28. Juli 2022 anlässlich der Bekanntgabe der unterjährigen ELR-Programmentscheidung 2022 in Stuttgart

Durch den schnellen Einsatz von Fördermitteln war es möglich, bereits gut vorbereitete und startklare Projekte in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufzunehmen. Neben den Landesmitteln ermöglichen auch Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die investive Strukturförderung des ELR. „Nach der zügigen Einplanung kann das Tempo nun hochgehalten werden. Denn, sofern die baurechtlichen Genehmigungen vorliegen, können Projekte sofort umgesetzt werden“, betonte Minister Hauk.

Ökologische Ausrichtung der Förderung

Bei den ausgewählten Projekten sind alle Förderschwerpunkte des ELR vertreten: klassische Umnutzungsprojekte im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen sind ebenso Teil der Programmentscheidung, wie zum Beispiel die Modernisierung eines Dorfladens im Förderschwerpunkt Grundversorgung, der Neubau eines Produktionsgebäudes im Förderschwerpunkt Arbeiten sowie die umfassende Modernisierung eines Bürgerhauses (Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen).

„Erfreulich viele der Projekte (32 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für Kohlenstoffdioxid(CO2)-speichernde Bauweisen. Dahinter verbergen sich in aller Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den Baustoff Holz nutzen. Ein ökologisch sinnvoller und wertvoller Baustoff, der von vielen Investoren im ELR auch dieses Mal wieder innovativ eingesetzt wird. Der aktuell immer deutlicher werdende Bedarf einer regionalbasierten, klimafreundlichen Wirtschaftsweise wird damit von vielen Projektträgern klar mitgetragen. Es zeigt sich, dass der Förderzuschlag für diese Projekte im ELR nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern auch verstärkt auf breiter Basis angenommen wird“, freute sich Minister Hauk.

Bewerbungen zur Jahresprogrammentscheidung 2023 bis Mitte September 2022

Allen, die gerade eine Modernisierung, Umnutzung oder Neugründung im ländlich geprägten Orten planen, empfiehlt der Minister, das Förderangebot der bereits veröffentlichten Ausschreibung für die große Jahresprogrammentscheidung 2023 des ELR zu prüfen. „Sehr viele private und kommunale strukturverbessernde Maßnahmen können gefördert werden. Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September 2022. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2023.

Mit der Umsetzung der Projekte können Antragssteller dann direkt im Anschluss an die Programmentscheidung beginnen. Ich freue mich auf gute innovative Ideen und Wünsche viel Erfolg bei der Bewerbung“, so Minister Hauk abschließend.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Erklärfilm zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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