Pensionierte Beamte in Baden-Württemberg können künftig mehr hinzuverdienen. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes beschlossen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich.
Bisher galt eine Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten. Diese wird nun für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben und schafft damit attraktive Voraussetzungen, um Pensionärinnen und Pensionäre kurzfristig zur Unterstützung bei den Integrationsaufgaben zu gewinnen. „Damit schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken“, begründete Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid das Gesetz.
Zur schnellstmöglichen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung entschieden. Damit kann die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, bereits ab Anfang Dezember angewandt werden.
Kabinett erhöht Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamte
Pensionierte Beamte in Baden-Württemberg können künftig mehr hinzuverdienen. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes beschlossen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich.
Bisher galt eine Höchstgrenze für den Zuverdienst von pensionierten Beamtinnen und Beamten. Diese wird nun für bestimmte Ausnahmefälle aufgehoben und schafft damit attraktive Voraussetzungen, um Pensionärinnen und Pensionäre kurzfristig zur Unterstützung bei den Integrationsaufgaben zu gewinnen. „Damit schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken“, begründete Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid das Gesetz.
Zur schnellstmöglichen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft für die sogenannte Vorgriffsregelung entschieden. Damit kann die Regelung, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses, bereits ab Anfang Dezember angewandt werden.