Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung für 2022

Die Publikation "Leistungsbilanz der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Behörden ihres Zuständigkeitsbereichs"

Die Steuerverwaltung des Landes hatte im Jahr 2022 eine Rekordzahl an Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten. Daneben hat sie wichtige Digitalisierungsprojekte umgesetzt. Zudem haben die Energiepreispauschale und die neue Grundsteuer enorme Ressourcen in den Finanzämtern gebunden.

Die Steuerverwaltung des Landes hatte 2022 mehr als 4,5 Millionen Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten – so viele wie nie zuvor. In Summe haben die Finanzämter Steuereinnahmen in Höhe von mehr als 88 Milliarden Euro abgewickelt. Das sind im Vergleich zum Vorjahr über vier Milliarden Euro mehr. Hinzu kamen Herausforderungen, wie die steuerlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, Projekte im Bereich der Digitalisierung und die neue Grundsteuer.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett betonte: „Das Jahr 2022 war kein gewöhnliches Jahr – auch nicht für unsere Steuerverwaltung. Rekordzahlen bei den Einkommensteuererklärungen belegen das erneut gewaltige Pensum, das unsere Finanzämter bewältigen mussten. Trotzdem konnten wir die Steuerverwaltung zum Beispiel mit wichtigen Digitalisierungsprojekten auch weiterentwickeln. Das ist mir besonders wichtig, auch wenn wir speziell bei der Digitalisierung noch viele Aufgaben vor uns haben.“

Wichtige Digitalisierungsprojekte umgesetzt

Bei der Digitalisierung ist vor allem der 2022 neu eingeführte Zentraldruck hervorzuheben. Immer dann, wenn die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht digital erfolgen kann, mussten sich die Ämter bisher jeweils selbst um den Druck und Versand der Post kümmern. Nun werden Dokumente zentral im Druck- und Versandzentrum des Landeszentrums für Datenverarbeitung in Karlsruhe gedruckt und versendet. Automatisch wird eine digitale Kopie des Vorgangs abgelegt. Der digitale Workflow ermöglicht eine papierlose, medienbruchfreie und ortsunabhängige Bearbeitung aller Fälle. Und es ist ein wegweisender Schritt zur Vereinfachung vieler weiterer Digitalisierungs- und Arbeitsprozesse, die noch folgen.

Energiepreispauschale und Grundsteuer binden Ressourcen

Zwei neue Gesetze haben 2022 enorme Ressourcen in den Finanzämtern gebunden: das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes mit der sogenannten Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro und die neue Grundsteuer.

Seit dem 1. Juli 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Von 4,6 Millionen zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens (Grundsteuer B) sind inzwischen rund 95 Prozent der Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Bei den zirka 1,1 Millionen Grundstücken des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens liegt die Quote bei rund 64 Prozent. Seit Oktober 2022 ergehen landesweit Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide.

Oberfinanzpräsident Bernd Kraft sagte: „Die vollständige Neubewertung aller Grundstücke in Baden-Württemberg ist ebenso wie die Energiepreispauschale eine große Zusatzaufgabe für die Finanzämter: Fast zwei Drittel der Grundsteuererklärungen sind erledigt. Unser Ziel ist es, bis Mitte 2024 alle Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Hebesätze festzulegen. Das erfordert weiter unsere volle Anstrengung. Hierfür werden Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen der Finanzämter eingesetzt, was in Einzelfällen zu Verzögerungen in deren Hauptaufgaben führen kann.“

Lohnsteuer bleibt größte Einnahmequelle

Die größte Steuereinnahmequelle des Landes war auch 2022 mit Abstand die Lohnsteuer. Die eingenommenen 38,2 Milliarden Euro machten 43 Prozent aller Steuereinnahmen in Baden-Württemberg aus. Das ist eine Steigerung von 2,7 Milliarden Euro beziehungsweise von 4,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 und gleichzeitig der höchste Wert in der Geschichte Baden-Württembergs. Grund dafür ist eine Steigerung der Zahl erwerbstätiger Menschen auf insgesamt 6,38 Millionen. Während der Corona-Pandemie war diese Zahl zurückgegangen. Folglich erholten sich auch die durchschnittlichen Pro-Kopf-Verdienste im Jahr 2022 wieder deutlich auf gut 42.110 Euro.

Bilanz der baden-württembergischen Steuerverwaltung 2022 (PDF)

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